Der Niedersächsische Landtag

CDU-Fraktion beschließt Positionspapier für Neustart der Debatte um Islamvertrag

1. Juni 2016

Thümler: Ministerpräsident Weil hat Beratungen an die Wand gefahren

Hannover. Die CDU-Landtagsfraktion hat vor dem Treffen der Fraktionsvorsitzenden mit Ministerpräsident Weil zur weiteren Beratung über die Verträge mit muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde Deutschlands ein Positionspapier beschlossen, das die Integration in den Vordergrund stellt, aber auch Rechte und Pflichten für beide Vertragsseiten vorsieht. CDU-Fraktionschef Björn Thümler erklärt dazu: „Ministerpräsident Weil hat die Beratungen über die Verträge gegen die Wand gefahren. Zentrale Vertragsinhalte entstanden im Hinterzimmer der Staatskanzlei und stießen in der Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt auf Akzeptanz. Der Vertragsentwurf der Landesregierung hat für große Kritik in vielen gesellschaftlichen und religiösen Gruppen gesorgt. Inzwischen ist Ministerpräsident Weil nicht einmal mehr die Zustimmung des grünen Koalitionspartners sicher. Weil hat keine Mehrheit für seinen Vertrag und scheut deswegen davor zurück, ihn ohne Landtagsbefassung zu unterzeichnen. Für die CDU steht daher fest: Wir brauchen einen Neustart. Wir befürworten nach wie vor Verträge zwischen dem Land und Vertretern der muslimischen und alevitischen Bevölkerung in Niedersachsen, wenn darin Rechte und Pflichten für beide Seiten festgehalten sind und die Integration im Mittelpunkt steht. Entweder beraten wir darüber, oder es gibt am Ende gar keinen Vertrag mit uns.“

Zu den CDU-Forderungen zählt unter anderem eine konkrete Selbstverpflichtung der Verbände zur Integration zugewanderter Muslime und Aleviten. Dazu gehört auch ein klares Bekenntnis, religiösen Fundamentalisten wie Islamisten und Salafisten entgegenzutreten. Um eine gute Integration zu gewährleisten, soll aus Sicht der CDU-Fraktion auf die Einrichtung von Gebetsräumen oder „Räume der Stille“ an Schulen gänzlich verzichtet werden. Die Verbände sollen zudem nachvollziehbar darlegen, dass ihr Auftreten nicht von ausländischen Regierungen beeinflusst wird. Schließlich sollen sämtliche Vertragsteile, die diejenigen Belange der christlichen Kirchen berühren, die in Staatsverträgen geregelt sind, mit den Kirchen abgestimmt werden.
Thümler: „Die Landesregierung wäre gut beraten, Verträge von dieser Tragweite nicht mal so nebenbei zu machen. Die Grundlage solcher Verträge muss die Berücksichtigung der Positionen aller religiösen und gesellschaftlichen Gruppen sein, sonst kommt er aus dem Nachbesserungsmodus nie heraus.“