CDU in Niedersachsen begrüßt Mindestlohn in der Fleischbranche

12. Januar 2014

Generalsekretär Ulf Thiele fordert schnelle Allgemeinverbindlichkeitserklärung, um Missbrauch von Werkverträgen zu stoppen

Ulf Thiele MdL

Ulf Thiele MdL

Die Einigung von Gewerkschaften und Arbeitgebern der Fleischbranche über einen flächendeckenden Mindestlohn begrüßt der Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Ulf Thiele, ausdrücklich und weist auf die besondere Bedeutung für Niedersachsen hin: „Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen in allen Bereichen der Fleischbranche. Die vielen Beschäftigten in den niedersächsischen Betrieben erhalten mehr Sicherheit über ihre Mindestarbeitsbedingungen. Der Missbrauch von Werkverträgen durch schwarze Schafe in der Branche, welche osteuropäischen Mitarbeitern extrem niedrige Löhne gezahlt haben, kann nun gestoppt werden. Wenn Arbeitnehmer und Gewerkschaften die Vereinbarung unterzeichnet haben, kann der Mindestlohn in der Fleischbranche auf Grundlage des Abreitnehmerentsendegesetzes durch die Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden.“ Er gelte dann auch für sogenannte Werkvertragsarbeitnehmer aus Osteuropa, für die endlich eine solide wirtschaftliche Grundlage geschaffen werde, so Ulf Thiele. Die CDU in Niedersachsen hatte auf ihrem Landesparteitag in Cloppenburg am 17. August 2013 einen Initiativantrag des CDU-Landesvorstandes beschlossen und gefordert, in der Branche einen Mindestlohn einzuführen und die weiteren Rahmenbedingungen für die Werkvertragsbeschäftigten zu verbessern. In Zusammenarbeit mit der stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden Ursula von der Leyen habe die Landes-CDU eine Lösung erarbeitet, mit der auch Werkvertragsarbeiter aus Osteuropa von Mindestlöhnen erfasst werden können. Die damalige Bundesarbeitsministerin hatte parallel Gespräche mit den Unternehmen und Arbeitgebervertretern geführt, um eine verhandlungsfähige Arbeitgeberstruktur herzustellen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich damals für einen Mindestlohn in der Branche stark gemacht. „Viele unserer Forderungen, beispielsweise zur Verbesserung der Wohnsituation der Arbeitnehmer, werden zwischenzeitlich umgesetzt. Tarifparteien und die Bundesregierung müssen jetzt schnellstmöglich die Voraussetzungen schaffen, damit die Tarifeinigung für allgemeinverbindlich erklärt und für alle Arbeitnehmer Anwendung finden kann. Es wird Zeit“, unterstreicht CDU-Generalsekretär Ulf Thiele. Der Beschluss des Landesparteitages 2013 der CDU in Niedersachsen lautet im Einzelnen: Missbrauch von Werkverträgen stoppen, tarifliche Mindestlöhne wirksam durchsetzen Die Regeln der Sozialen Marktwirtschaft müssen für alle Bereiche und Branchen innerhalb unserer Wirtschaft gelten. Eine Marktwirtschaft ist nur dann sozial, wenn es auch auf dem Arbeitsmarkt fair zugeht – auch gegenüber jenen, die nur zeitweilig hier leben und arbeiten. Lohndumping, Endlosketten von Werkverträgen Umgehung fairer Arbeitsbedingungen sowie menschenunwürdige Lebensverhältnisse widersprechen unserem christlichen Menschenbild. Der Arbeitsmarkt in Niedersachsen hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Unter den CDU-geführten Landesregierungen sank zwischen 2003 und 2013 die Arbeitslosenzahl um 30 Prozent. Wir freuen uns über die geringste Arbeitslosenquote seit 20 Jahren. Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes spielte für diese Entwicklung eine wichtige Rolle. Zudem sind Werkverträge seit Jahrzehnten zentrales Element unseres arbeitsteiligen marktwirtschaftlichen Systems. Sie dürfen nicht durch schwarze Schafe in Misskredit gebracht werden. Leider gibt es in verschiedenen Branchen jedoch eine Entwicklung, bei der die Einschaltung von deutschen aber auch ausländischen Subunternehmern auf Werkvertragsbasis zu nicht hinnehmbaren Nachteilen der Beschäftigten führt. Die CDU in Niedersachsen fordert daher die Tarifpartner der von Missbrauch betroffenen Branchen auf, umgehend die Voraussetzungen zu schaffen, damit Mindestarbeitsbedingungen wie tarifliche Mindestlöhne wirksam vereinbart werden können und alle Beschäftigten diesen tatsächlich erhalten. Werkverträge dürfen nicht als neues Schlupfloch für Lohndumping und unangemessene Behandlung der Beschäftigten missbraucht werden. Um dies kurzfristig zu erreichen, ist ein stufenweises Vorgehen erforderlich: 1. Wir fordern einen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) erstreckten Mindestlohn-Tarifvertrag für die Fleischbranche. Dieser muss flächendeckend für eine angemessene Vergütung (Mindestlohn) sorgen. Hierfür muss die Branche einen AEntG-konformen Tarifvertrag abschließen, der Gesetzgeber die Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufnehmen und der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt werden. 2. Die Unternehmen der Branche fordern wir auf, sich bis zum Zeitpunkt der allgemeinen Verbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrages und mit Blick auf die Qualität der weitergehenden Rahmenbedingungen (z. B. angemessene Unterkunft) kurzfristig per Vertrag auf einen Kodex für faire Arbeitsbedingungen zu verpflichten. Dieser muss empfindliche Sanktionen für die Werkvertrags-Partner bei Vertragsverletzungen beinhalten. 3. Um Scheinwerkverträge mit Zeitarbeitsfirmen unwirtschaftlich zu machen, setzen wir uns für eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ein. Stellt sich ein Werkvertrag als rechtswidrige verdeckte Arbeitnehmerüberlassung heraus, darf sich der faktische Arbeitgeber nicht auf eine vorsorglich vorhandene Verleiherlaubnis berufen können (Leiharbeit). In diesem Fall muss der Equal-Pay-Grundsatz (= gleicher Lohn für gleiche Arbeit) gelten und das Unternehmen den Arbeitnehmer zu den Konditionen seiner Stammbelegschaft übernehmen. 4. Effektivere Kontrollen und mehr Kompetenzen für die Prüfer der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Zolls, der Finanzämter und der lokalen Ordnungsbehörden sollen die Einhaltung der bestehenden Regeln verbessern. Die Behörden müssen noch intensiver und zielgerichteter zusammenarbeiten und, wo notwendig, personell verstärkt werden. Ausgebaut werden soll das Netz der Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer, um die Beschäftigte besser über ihre Rechte zu informieren. 5. Mit einer landesgesetzlichen Regelung müssen die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen die Möglichkeit erhalten, definierte Mindeststandards der Wohnsituation bei der Unterbringung von Werkvertragsarbeitern effektiv auf deren Einhaltung hin prüfen und Verstöße sanktionieren zu können. Wir fordern SPD, Grüne und FDP auf, die aktuelle Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion hierzu zu unterstützen. Die Kommunen sind aufgerufen, ihre Kontrollmöglichkeiten über die lokalen Ordnungsbehörden vollständig auszuschöpfen.