Eingang zum Landesparteitag 2015
Landesparteitag 2015 (Foto: © Nigel Treblin / CDU Niedersachsen)

Flüchtlingskrise bewältigen

5. September 2015

Beschluss des Landesparteitags der CDU in Niedersachsen am 5. September 2015  in Osnabrück

Gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und diffamierende Hetze gegen Flüchtlinge – für eine sachliche und ehrliche Debatte in der Flüchtlingsfrage

Die CDU in Niedersachsen verurteilt Anschläge und Angriffe auf Asylbewerber und deren Unterkünfte auf das Schärfste. In unserem Land ist kein Platz für Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und diffamierende Hetze gegen Flüchtlinge. Das schließt auch verbale Angriffe und hetzerische Beiträge in sogenannten „Sozialen Netzwerken“ im Internet ein.

Die CDU in Niedersachsen erwartet von allen Christdemokraten Achtung und Respekt vor der Menschenwürde und eine sachliche und ehrliche Auseinandersetzung mit dem Flüchtlingsthema auch in den anstehenden Wahlkämpfen. Solidarität und Hilfe für die Schwachen gehören zu den wichtigsten Werten einer christlich-sozialen Politik. Es geht darum, bedrohten Menschen Schutz zu geben. Es gibt keine Toleranz gegenüber denen, die die Menschenwürde offen oder unterschwellig in Frage stellen – und erst recht keine Zusammenarbeit mit ihnen.

Die CDU in Niedersachsen spricht allen ehrenamtlich engagierten Helfern in den Kommunen ihren Dank für die großartige Unterstützung bei der Betreuung und Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern aus. Patenschaften, Sprachkurse, Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen sowie Geld- und Sachspenden bekunden die große Bereitschaft der meisten Bürgerinnen und Bürger, ihren Beitrag zu leisten.

Noch ist nicht absehbar, welches Ausmaß die Flüchtlingsbewegung noch annehmen wird bzw. welche Herausforderung dies auch für ein wohlhabendes Land wie Deutschland bedeutet und wo dessen Belastungsgrenze liegt. Getragen von einer durchweg wohlwollenden Grundhaltung unserer Bevölkerung erwarten wir von den Entscheidungsträgern aller Ebenen zeitnah sachgerechte Maßnahmen. Die Art und Weise, wie wir diese Herausforderung bewältigen, ist eine Reifeprüfung für unsere Demokratie.

Flüchtlingskrise bewältigen – Niedersachsen muss raus aus dem Notfallmodus

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die jährlichen Zuwanderungszahlen übersteigen inzwischen jedoch die Zahlen klassischer Einwanderungsländer. Damit die Zuwanderung gelingt und von der deutschen Bevölkerung unterstützt wird, muss sie gesteuert erfolgen. Die von manchen geforderte freie Zuwanderung und ein „Bleiberecht“ für alle lehnen die Mehrheit der Menschen in Deutschland und die CDU in Niedersachsen ab.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Menschen, die in Deutschland und Niedersachsen Asyl beantragen, stark gestiegen. Allein in diesem Jahr werden bis zu 800.000 Asylbewerber erwartet; das bedeutet allein für Niedersachsen bis zu 80.000 Anträge.

Unsere Kommunen sind mit dieser Entwicklung aktuell überfordert. Ihnen fehlen Möglichkeiten, auch finanzielle, die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge angemessen zu gestalten. Auch, weil das Land seiner Verantwortung nicht gerecht wird. Die rot-grüne Landesregierung zeigt

lieber mit dem Finger nach Berlin, als selber zu handeln. Asylbewerber müssen bereits in Turnhallen und Zelten untergebracht werden. Das muss sich ändern. Zumal viele weitere Menschen aus ihrer Heimat fliehen müssen, weil sie Angst um ihr Leben und das ihrer Familie haben.

Die CDU in Niedersachsen bekennt sich eindeutig zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge. Deutschland ist verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu gewähren. Auch bei weiter stark ansteigenden Flüchtlingszahlen dürfen, werden und wollen wir als CDU diesen Grundsatz nicht aufgeben. Trotz der aktuellen Ausnahmesituation darf zudem die schnellstmögliche Integration der Menschen, die bei uns Asyl erhalten, nicht vergessen werden.

Ein Teil der Menschen, die bei uns Asyl beantragen, kommt jedoch allein aus wirtschaftlichen Gründen. Tatsächliche Asylgründe liegen nach den Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nur in höchstens 40 Prozent der Verfahren vor. Ein Großteil der Asylanträge wird aus wirtschaftlichen Gründen von Personen aus Staaten gestellt, in denen es weder Krieg noch Vertreibung gibt. Die für diese Personen aufgewendeten Mittel fehlen bei der Betreuung und Integration der Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgten.

Um die Integration der Asylberechtigten zu verbessern, muss die Zahl der Asylanträge von Personen aus Staaten, in denen keine Verfolgung oder Krieg stattfinden, deutlich verringert werden. Geschieht dies nicht, sinkt auch die hohe Zustimmung in der Bevölkerung für die Aufnahme von Flüchtlingen.

Neben den auf Bundes- und Europaebene notwendigen Maßnahmen ist auch in Niedersachsen entschlossenes Handeln notwendig. Die rot-grüne Landesregierung hingegen ist nicht nur viel zur langsam in ihrer Reaktion, sondern hat auch mit eigenen Entscheidungen die Flüchtlingssituation eskalieren lassen. Die CDU erwartet von der Landesregierung daher auch die aktive Mitarbeit im Bundesrat für klare, verlässliche und stringente Strukturen im deutschen Asylrecht statt Zaudern, Zögern und Blockieren.

Niedersachsen braucht eine durchdachte und entschlossene Politik der Aufnahme und Integration von Asylberechtigten. Angesichts der verschärften Situation sind aus Sicht der CDU in Niedersachsen u. a. folgende Maßnahmen notwendig:

I. Künftig muss zwischen Antragsstellern mit niedrigen Aussichten auf die Gewährung von Asyl und solchen mit guten Aussichten auf Asyl unterschieden werden.

In der aktuellen Ausnahmesituation sind umfassende Hilfen zur Integration nur bei den Personen sinnvoll, die eine hohe Bleibeperspektive haben. Daher müssen aussichtslose Asylanträge verhindert werden und ablehnende Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge konsequent umgesetzt werden.

Deutschland hat bereits ein liberales Zuwanderungsrecht. Es ermöglicht die Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen. Das Asylverfahren ist für diesen Personenkreis das falsche Verfahren.

II. Die CDU in Niedersachsen fordert für alle Asylbewerber:

  1. Einen ressortübergreifenden Stab mit echten Entscheidungsbefugnissen zur schnellen Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Asylbewerber.
  2. Die kurzfristige Schaffung von min. 15.000 Unterbringungsplätzen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes.
  3. Ein Landesflüchtlingswohnheimprogramm mit 50.000 Plätzen in den Kommunen aufzulegen und zu finanzieren.
  4. Das Land muss die Mittel des Bundes für die Asylbewerber zukünftig vollständig und ohne zeitliche Verzögerung an die Kommunen weiterleiten. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt das Land ein Verfahren, in dem die Zeitverzögerung in der Kostenerstattung deutlich reduziert wird.
  5. Rückwirkend zum 1. Januar 2015 gewährt das Land Niedersachsen den Kommunen eine Pauschalunterstützung von 10.000 Euro pro Flüchtling im Jahr. Nur eine adäquate Finanzausstattung der niedersächsischen Kommunen verhindert, dass drastische Einschnitte in die freiwilligen Leistungen quer durch die kommunale Aufgabenpalette dem Thema Flüchtlingshilfe und Unterbringung angerechnet werden.
  6. Zum 1. Januar 2016 wird Niedersachsen ein System entwickeln, sodass besonders kostspielige Fallkonstellationen über den Festbetrag hinaus abgerechnet werden können.
  7. Beim Sozialministerium eine zentrale Zuständigkeit für bau- und planungsrechtliche Genehmigungsverfahren neuer Standorte der Landesaufnahmebehörde.
  8. Eine Aussetzung aller unnötigen landesrechtlichen Hindernisse und Hemmnisse zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften.
  9. Dass genügend ausgebildete Entscheider die Asylverfahren verkürzen. Dazu gehört auch die Abordnung von Beamten aus anderen Landesbehörden in die Landesaufnahmebehörde.
  10. Die Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen müssen so ausgelegt werden, dass die Asylbewerber ihre Asylanträge dort stellen und auch vor einer Verteilung auf die Kommunen darüber entschieden werden kann.
  11. Sicherzustellen, dass tatsächlich alle Asylbewerber durch das Land registriert werden, sofern dies durch die Dienststellen des Bundes nicht möglich ist.
  12. Alle Asylbewerber werden bei ihrer Ankunft medizinisch untersucht. Menschen mit schweren oder ansteckenden Krankheiten werden nicht auf die Kommunen verteilt. Über andere medizinische Feststellungen werden die Kommunen im Voraus informiert.
  13. Zur Sicherung des Kindeswohles sind regionale Kompetenzzentren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge notwendig.

III. Die CDU in Niedersachsen fordert für Asylbewerber mit guten Aussichten auf Asyl:

  1. Eine rechtzeitige Information der aufnehmenden Kommunen vier Wochen vor der Zuweisung mit allen für die Unterbringung erforderlichen Daten und Informationen zur Person
  2. Integrationskurse in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Sprachkursen für alle Altersgruppen zum Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse müssen sofort beginnen.
  3. Für ein flächendeckendes Programm zur Vermittlung grundlegender Deutschkenntnisse sind die Kommunen und die Träger der Erwachsenenbildung einzubeziehen.
  4. Es werden Integrationsverträge zwischen Land und Asylbewerbern nach zentraler Erfassung mit der Verpflichtung beider Seiten geschlossen, alle Anstrengungen zu übernehmen, um eine erfolgreiche Integration zu erreichen. Einerseits besteht ein Anspruch für Asylbewerber auf Integrationsleistungen, aber andererseits auch die Verpflichtung, diese gewissenhaft zu nutzen.
  5. Die Flüchtlinge erhalten das Angebot, drei Monate in einem Integrationszentrum auf das Leben in Niedersachsen vorbereitet zu werden. Bis zum Aufbau der notwendigen Kapazitäten sollen Gutscheine für Integrationsmaßnahmen in den Kommunen vergeben werden.
  6. Die Klärung beruflicher Qualifikationen innerhalb von drei Monaten. DerIntegrationsvertrag enthält eine Qualifizierungsvereinbarung, wenn keine oder eine unzureichende Qualifikation vorhanden ist.
  7. Asylbewerber sollen durch eigene Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Nach festgestellter Berufsqualifikation wird für jeden arbeitsfähigen Asylbewerber ein Eingliederungsplan in den Arbeitsmarkt erstellt. Ein fester Ansprechpartner (Berufslotse) der Agentur für Arbeit begleitet den Einstieg in den Arbeitsmarkt.
  8. In Abstimmung mit den Hochschulen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie der Bundesagentur für Arbeit werden Modelle entwickelt, wie im Ausland erworbene Ausbildungs- und Studienleistungen ganz oder teilweise angerechnet werden können, sodass Flüchtlinge ihre im Herkunftsland begonnene Ausbildung oder ihr Studium in Niedersachsen fortsetzen und beenden können.
  9. Das Land ist verantwortlich für das Gelingen der Integrationsmaßnahmen. Deshalb stellt das Land allen Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten Personal oder Stellen zum Aufbau einer Integrationsleitstelle zur Verfügung. Hier wird die Umsetzung des Integrationsvertrages koordiniert.
  10. Den deutlichen Ausbau der Maßnahmen zur Traumabewältigung von Flüchtlingen, beispielsweise aus Syrien.

IV. Die CDU in Niedersachsen fordert für eine niedersächsische Willkommenskultur:

  1. Klare, verlässliche und stringente Verfahren für alle Beteiligten.
  2. Eine Anerkennungskultur des Landes für das große Engagement der vielen Ehrenamtlichen und der Kommunen durch echtes Interesse und Engagement vor Ort.
  3. Die finanzielle Förderung dieses ehrenamtlichen Engagements in den Kommunen.
  4. Ehrenamtliche im Bereich Asyl benötigen Koordinationsstellen und Fortbildungen.

IV. Die CDU in Niedersachsen fordert für die Integration von Flüchtlingskindern in unseren Schulen und Kindertagesstätten:

  1. Eine bedarfsgerechte schulische Integration, die sich an der bisherigen Schullaufbahn bzw. der Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien orientiert.
  2. In einem Sonderprogramm für Flüchtlingskinder an niedersächsischen Schulen konsequent Sprachlernklassen einzurichten, wenn mindestens zehn Kinder oder Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf in der deutschen Sprache diese Schule besuchen, und dafür in ausreichendem Maße zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung zu stellen. Das Ziel ist eine bestmögliche und frühzeitige Integration in den Klassenverband der Regelklassen.
  3. Ein verbessertes Unterstützungssystem für die Schulen mit z.B. Dolmetschern zur Überwindung von Sprachbarrieren sowie einem weiteren Ausbau der schulischen Sozialarbeit.
  4. Eine verstärkte Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Fremdsprache.
  5. Eine Unterstützung bei der Anschaffung von integrationsgeeigneten Lehr- und Lernmaterialien.
  6. Eine verbesserte finanzielle Ausstattung, damit die dringend notwendigen Fördermaßnahmen nicht wie bisher zu Lasten der allgemeinen Sprachförderung bzw. aller anderen Schülerinnen und Schüler gehen.
  7. Schulen und Kindertagesstätten werden für ehrenamtliche und bürgerschaftliche Initiativen sowie für Patenschaftsprogramme geöffnet, die eine Unterstützung von Flüchtlingskindern bei Integration oder Sprachförderung zum Ziel haben. Dabei werden die Büros der niedersächsischen Bildungsregionen eng eingebunden.
  8. Die Ressourcen für die Sprachförderung im frühkindlichen Bereich sind zu erhöhen und in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein Programm zur Integration von Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten aufzulegen.

VI. Die CDU in Niedersachsen fordert für Asylbewerber mit niedrigen Aussichten auf Asyl:

  1. Die Einstufung aller Länder des westlichen Balkans als sichere Herkunftsstaaten.
  2. Die Unterbringung nicht schutzbedürftiger Flüchtlinge, beispielsweise aus Ländern des westlichen Balkans und den sicheren Herkunftsstaaten, für das gesamte Verfahren in den Einrichtungen des Landes Niedersachsen. Dort sollen das BAMF und die Verwaltungsgerichte für einen zeitnahen Abschluss der Verfahren sorgen. Die Antragsteller sollten dort bis zur Beendigung ihrer Verfahren untergebracht werden, anstatt in den Kommunen.
  3. Das Land Niedersachsen muss das Personal in den Verwaltungsgerichten aufstocken, um eine zeitnahe Bearbeitung der Widersprüche zu gewährleisten und eine schnelle Abschiebung bzw. Rückführung abgelehnter Antragsteller zu ermöglichen.
  4. Sachleistungen statt Barleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz für Bewerber aus sicheren Herkunftsländern und dem gesamten westlichen Balkan.
  5. Ein Beschäftigungsverbot für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und dem gesamten westlichen Balkan für die Dauer des gesamten Asylverfahrens.
  6. Die intensive Beratung und Unterstützung in den Unterkünften zur freiwilligen Rückreise.
  7. Die Zurücknahme landesrechtlicher Regelungen, die Abschiebungen unangemessen erschweren und damit den unberechtigten Aufenthalt in Deutschland verlängern.
  8. Die konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber, wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt, und die Angleichung der niedersächsischen Erlasse zur Rückführung und der Rückführungspraxis nach dem Beispiel Baden-Württembergs.
  9. Den Ausbau der Kapazitäten zur Durchführung von Rückführungen.
  10. Die Durchsetzung der Abschiebung auch beim Versuch der Verhinderung durch Dritte.
  11. Die Beschleunigung der Verfahren der Härtefallkommission.
  12. Die konsequente Anwendung des Grundsatzes nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz wonach Personen, die sich der Rückführung entziehen, keine Leistungen mehr erhalten.
  13. Die Verhängung von Wiedereinreisesperren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und dem westlichen Balkan nachdem ihr Antrag abgelehnt worden ist.

VII. Die CDU in Niedersachsen fordert ein Programm des Landes „Deine Chance in Niedersachsen“:

  1. Asylbewerber mit ungeklärter Herkunft und Identität und daher unsicherem Aufenthaltsstatus müssen schnell Klarheit über ihre Zukunft in Niedersachsen erhalten.
  2. Bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z. B. Offenlegung der Identität und Herkunft und das Bemühen, sich neue Identitätspapiere zu beschaffen; Straffreiheit; keine Hinweise auf extremistische Bestrebungen; ausreichende Kenntnissen der deutschen Sprache; abgeschlossene, europäischen Standards entsprechende Berufsausbildung oder Studium oder der Nachweis eines Ausbildungsplatzes oder der Anstellung als Fachkraft) sollen sie einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten.
  3. Wir fordern vom Land eine gesetzliche Regelung für die Fälle, in denen der Nachweis und die Offenlegung von Identität und Herkunft objektiv unmöglich sind, die aber die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
  4. Das Land muss die notwendigen Änderungen des Aufenthaltsgesetzes mithilfe einer Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.

VIII. Die CDU in Niedersachsen fordert für eine europäische Flüchtlings- und Asylpolitik:

  1. Die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die Rettung von Schiffbrüchigen im Mittelmeer, die Bekämpfung der Schleuserkriminalität und die Gewährleistung menschenrechtlicher Standards im Rahmen von Asylverfahren sind eine gesamteuropäische Aufgabe. Die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen sind gefordert, gemeinsam und solidarisch im Sinne der flüchtenden Menschen zu handeln.
  2. Es ist bedauerlich, dass sich nicht alle Mitgliedstaaten verbindlich auf die Vorschläge der Europäischen Kommission für einen temporären Verteilungsmechanismus nach Art. 78 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie für ein Ansiedlungsprogramm für Flüchtlinge aus Drittstaaten verständigen wollten. Der Europäische Rat am 25./26. Juni 2015 konnte nur auf freiwilliger Basis eine Einigung auf die Verteilung von 40.000 Menschen, die bereits in der EU leben, sowie weiteren 20.000 Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten erzielen. Damit dürfte die Hauptlast einmal mehr von einigen wenigen, aufnahmebereiten Mitgliedstaaten getragen werden. Die Europäische Kommission muss daher auch weiterhin daran arbeiten, das Dublin-System mit dem Ziel einer fairen Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln.
  3. Die Europäische Union ist gefordert, ihre Haushaltsprioritäten an die veränderte weltpolitische Lage anzupassen. Angesichts der sich vervielfachenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen in Europa dürfen die betragsmäßig ohnehin geringen Leistungen der Europäischen Union in den Bereichen legale und illegale Migration, Rückkehr/Rückführung, Asyl, renzmanagement und Integration in der Haushaltperiode 2014-2020 nicht auf dem Niveau der Haushaltsperiode 2007-2013 stagnieren. Die Verdreifachung der Mittel für die Missionen Triton und Poseidon zur Rettung Schiffbrüchiger ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber auch hier darf bezweifelt werden, ob die bereit gestellten Mittel für eine effektive, europäische Seenotrettung ausreichen werden.
  4. Die Europäische Union muss die Fluchtursachen durch eine verstärkte Kooperation mit den afrikanischen Staaten besser bekämpfen. Dazu muss die europäische Entwicklungshilfe stärker auf das Ziel ausgerichtet werden, die Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern zu verbessern. Schließlich muss sie die EU-Außengrenzen besser schützen, dabei aber eine menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gewährleisten. Insbesondere völkerrechtswidrige „Push-Backs“ müssen durch die Europäischen Institutionen unterbunden werden.