Inklusionsgesetz bringt Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler

20. März 2012

Karl-Heinz Klare MdL

In Niedersachsen ist eine „Zeitwende zur vollkommenen Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler an unserer Gesellschaft“ eingeläutet worden. Mit diesen Worten hat der stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Karl-Heinz Klare, das heute vom Landtag mit breiter Mehrheit verabschiedete Inklusionsgesetz kommentiert. Klare: „Das Gesetz zur inklusiven Schule ist ein wichtiges politisches Signal: Wir übernehmen als Parlament hierbei eine Vorbildfunktion und große Verantwortung. Inklusion wird in Niedersachsen in aller Konsequenz umgesetzt.“ Als ein wichtiges Kriterium des Gesetzes nannte Klare das Elternwahlrecht. „Eltern können allein entscheiden, auf welche Schule sie ihr behindertes Kind schicken wollen. Das bedeutet auch, dass sie weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Kinder in einer Förderschulen unterrichten zu lassen.“ Mit dem neuen Gesetz gingen für künftige inklusive Schulen optimale Unterrichtsbedingungen einher, erklärte Klare. „Um die Klassengröße zu senken, werden alle Kinder mit Förderbedarf doppelt gezählt. Ferner werden die Förderstunden bis fünf Stunden pro Kind erhöht, hinzukommen jeweils fünf Sozialpädagogen-Stunden. Zur Unterstützung können sich Lehrer Integrationshelfer an die Seite stellen lassen.“ Laut Klare sei Inklusion ein laufender Anpassungsprozess, der sich über kurz oder lang auf alle Lebensbereiche ausdehnen werde. Allerdings, so der CDU-Fraktionsvize, müsse „Barrierefreiheit als eine Leitthese des Gesetzes auch in die Köpfe der Menschen gelangen. Wenn sich das gesellschaftliche Bewusstsein in dieser Frage verändert, bin ich mir sicher: Die Inklusion wird gelingen.“ Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de

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