Mehr Flexibilität und Planungssicherheit für die Kliniken in Niedersachsen

1. Dezember 2011

Heidemarie Mundlos MdL

Im Sozialausschuss ist heute das Niedersächsische Krankenhausgesetz abschließend beraten worden. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Heidemarie Mundlos, sagte im Anschluss: „Damit bekommt Niedersachsen ein modernes Krankenhausgesetz. Durch die neuen Regelungen wird den Krankenhäusern ermöglicht, zukünftig selbstständig zu entscheiden, für welche Maßnahmen die Fördermittel verwendet werden sollen.“ Der Vorsitzende des Sozialausschusses Roland Riese (FDP) ergänzte: „Wir wollten mehr Flexibilität und Planungssicherheit für die Kliniken. Das haben wir mit diesem Gesetz erreicht.“ Mit dem neuen Krankenhausgesetz soll das Landesrecht an die veränderten Rahmenbedingungen bei Krankenhäusern angepasst werden. Die neue Regelung zur Pauschalförderung ist dabei der Schwerpunkt. „Neben der rein bettenorientierten Grundförderung erhalten die Krankenhäuser eine zusätzliche leistungsbezogene Förderung“, so Mundlos, „dabei werden unter anderem die Entwicklung der Fallzahlen berücksichtigt und es wird darauf geschaut, ob es besonders kostenintensive Leistungsbereiche in der Klinik gibt.“ Riese sagte: „Damit entsprechen wir einer wesentlichen Forderung der niedersächsischen Krankenhäuser.“ Ferner sieht das Gesetz vor, dass die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen an den Sitzungen des Planungsausschusses mit beratender Stimme teilnehmen können. „Wir reagieren damit auf die veränderten Versorgungsstrukturen im medizinischen Bereich“, sagte Riese. Mundlos meinte: „Mit den neuen Regelungen stellen wir für die Bevölkerung in Niedersachsen eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Krankenhäusern sicher.“ Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de