Thümler: Niedersachsens Schulden bereits 2017 bremsen –Schuldenbremse 2017 in Landesverfassung verankern

5. März 2013

Björn Thümler MdL

Björn Thümler MdL

Die CDU-und FDP-Landtagsfraktionen werden während der kommenden Plenarsitzung (13. bis 15. März) einen Gesetzesentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung in den Landtag einbringen. Das haben die Abgeordneten in ihren heutigen Fraktionssitzungen beschlossen. CDU-Fraktionsvorsitzender Björn Thümler erklärte dazu: „Ministerpräsident Weil hat sich in seiner Regierungserklärung ausdrücklich zur Schuldenbremse bekannt – er hat jetzt eine gute Gelegenheit, seinen Worten Taten folgen zu lassen. Ein Ende der Neuverschuldung ab dem Jahr 2017 ist realistisch und im Interesse aller Niedersachsen.“ Durch einen Schuldenstopp noch vor dem im Grundgesetz geregelten Inkrafttreten der Schuldenbremse 2020 schaffe sich jede zukünftige Landesregierung neuen finanziellen Spielraum, so der CDU-Fraktionschef. „Bis 2020 Schulden machen heißt auch: Bis 2020 Millionen von Euro für Zinsen zu verbrennen. Dieses Geld wäre in die Zukunft Niedersachsens zweifelsfrei besser investiert, deshalb brauchen wir ein zügiges Ende der Neuverschuldung.“ Die Rekordsteuereinnahmen Niedersachsens und die guten wirtschaftlichen Erwartungen würden die Vorlage eines Landeshaushalts ohne neue Schulden im Jahr 2017 begünstigen. Zudem sei auch die mittelfristige Finanzplanung des Landes darauf ausgelegt, das Schutzinteresse der Kommunen sei berücksichtigt. „Niedersachsen braucht eine eigene Regelung in der Landesverfassung und nicht nur den Zwang aus dem Grundgesetz“ sagt Thümler und appellierte an die Fraktionen von SPD und Grünen, die Schuldenbremse gemeinsam anzupacken. „Die Verankerung der Schuldenbremse 2017 in der Landesverfassung ist auch ein Bekenntnis für eine generationengerechte und nachhaltige Finanzpolitik für Niedersachsen.“   Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de