Adasch: CDU beantragt Akteneinsicht zu Kooperationen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes mit politischen Stiftungen und Gewerkschaften seit 1990

9. April 2014

Hannover. Die CDU-Fraktion beantragt heute (Mittwoch) Akteneinsicht zu allen Kooperationen und sonstigen Kontakten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes mit politischen Stiftungen und Gewerkschaften seit 1990. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Verfassungsschutzausschusses Thomas Adasch: „Die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit einzelnen politischen Stiftungen im Rahmen von Weiterbildungsangeboten ist in der Vergangenheit seitens der Regierungsfraktionen heftig kritisiert worden. Dabei leistet der Verfassungsschutz umfassende Aufklärungsarbeit. Das soll ein Überblick über die Kooperationen und Kontakte des Nachrichtendienstes mit politischen Stiftungen und Gewerkschaften als anerkannte Bildungsträger zeigen.“ Ziel des Verfassungsschutzes sei nicht etwa die gezielte Indoktrination, sondern eine umfassende und differenzierte Aufklärung über Gefährdungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, betonte Adasch und verwies auf die kürzlich vorgestellten Ergebnisse der CDU-Expertenkommission zur Zukunft des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. „Nur wer gut informiert ist, kann sich gegen verfassungsfeindliche Tendenzen wehren. Der Verfassungsschutz sollte daher weiterhin aktiv Präventionsarbeit beispielsweise an Schulen leisten. Dabei sollte er auch die unbestrittene fachliche Kompetenz der politischen Stiftungen und anderer anerkannter Bildungsträger in diesem Bereich nutzen“, sagte Adasch. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de