Althusmann: Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie beibehalten
Hannover. „Unsere Gastronomie und die Hotellerie haben in der Corona-Pandemie besonders gelitten und bedürfen immer noch der Unterstützung durch die Politik. Daher halte ich es für zwingend angebracht, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen über den 31. Dezember 2022 dauerhaft fortgelten zu lassen. Dies kommt auch unseren Hoteliers zugute“, erklärt der niedersächsische CDU-Landesvorsitzende Bernd Althusmann.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz droht Ende des Jahres auszulaufen, wenn die Bundesregierung nicht schnell tätig wird. Dabei habe sich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in der Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie bewährt und zu einer Steigerung der Binnennachfrage geführt. Und in Zeiten einer stark steigenden Inflation sei weitere Unterstützung notwendig.
„Niedersachsen ist Tourismusland. Das soll so bleiben und dafür benötigen wir starke Gastronomen und Hoteliers. Die Ampel-Koalition kann einen Beitrag dazu leisten, indem sie sich an die Zusage von Olaf Scholz hält, der am 7. September 2021 erklärt hat, dass die gesenkte Mehrwertsteuer nie wieder abgeschafft wird“, so Althusmann. Mit Blick auf die Zukunft der Gastronomie und Hotellerie erwarte er, dass der Bundeskanzler sein Wort halte.