Hassgewalt gegen Kommunalpolitiker: Althusmann fordert Verschärfung des Strafrechts

8. Januar 2020

„Der Fall in Estorf zeigt, dass Hassgewalt gegen Kommunalpolitiker, insbesondere im vermeintlich anonymen Netz zunimmt. Politik und Rechtstaat müssen dem konsequent entgegen treten.

In Niedersachsen engagieren sich rund 30.000 kommunale Mandatsträger jeden Tag für unser Gemeinwohl, die meisten davon ehrenamtlich. Viele verbale Attacken führen dazu, dass Haupt- und ehrenamtliche Mandatsträger sich zurückziehen. Unser Gemeinwesen leider darunter erheblich. Der Schutz derjenigen, die sich für unser Gemeinwesen engagieren hat für uns oberste Priorität. Dabei gilt es zum einen präventiv Hasskriminalität gegen Vertreter unseres Staates entgegen zu treten und zum anderen darum, diese Delikte scharf zu sanktionieren. Die Ausweitung des § 188 StGB (üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens) auch auf Kommunalpolitiker wäre da der richtige Anfang. Dies gilt auch für die Aufnahme des § 188 in § 1 Absatz 3 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), damit diese Straftaten auch im Sinne des NetzDG für soziale Medien gelten.

Das Strafrecht muss dringend an die zunehmende Hasskriminalität angepasst werden. Mit diesem Thema wird sich die CDU Niedersachsen intensiv auf ihrer Klausurtagung am 24./25. Januar in Walsrode beschäftigen.“