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Althusmann: Gaspreis-Umlage ist unausgereift

15. August 2022

Zur Gaspreisumlage äußert sich der CDU-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat in Niedersachsen, Bernd Althusmann, wie folgt: 

„Die Gaspreisumlage in ihrer jetzigen Form ist unausgereift. Zahlreiche Fragen sind ungeklärt, etwa die angedachte Mehrwertsteuerbefreiung oder der Umgang mit bereits geschlossenen und noch laufenden Festverträgen. Die privaten Gasverbraucher und Unternehmen werden durch die Umlage stark belastet, die Inflation dürfte weiter steigen. Die Ampel-Koalition hat zwar Entlastungen in den Raum gestellt, diese aber bislang nicht konkretisiert. Es ist nach wie vor völlig unklar, ob auch Unternehmen entlastet werden sollen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten betroffene Unternehmen und Betriebe die Gasumlage vermutlich an die Kunden weitergeben, um kostendeckend arbeiten zu können. Dadurch würden erneut Mehrbelastungen bei den Verbrauchern ankommen, für die es keinen Ausgleich gibt. Der Bund muss den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie den Unternehmen Planungssicherheit bei Gaspreisen geben: Bei der Gaspreisumlage muss es eine verlässliche Obergrenze und eine zeitliche Streckung geben, um privaten Haushalten und Unternehmen eine Planungsgrundlage zu geben.

Es gibt bereits verschiedenen Vorschläge zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher, auch aus Niedersachsen. Wir fordern unter anderem, die Mehrwertsteuer auf Energie auf sieben Prozent abzusenken, eine Senkung der Stromsteuersätze auf das von der EU festgelegte Mindestmaß und das Ziel eines Industriestrompreises auf möglichst vier Cent.

Wir müssen dieser Energiekrise mit aller Entschlossenheit begegnen: Dazu brauchen wir etwa beschleunigte Verfahren für den Bau von LNG-Terminals, für Wind- und Photovoltaikanlagen, für den notwendigen Leitungsausbau und vor allem auch für Speicher-Lösungen. Außerdem muss der Bund endlich eine klare Position zur befristeten Verlängerung der Laufzeiten der noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke einnehmen und die Voraussetzungen für einen übergangsweisen Betrieb sicherstellen.“