Althusmann: Grundsteuerreform verfassungsfest, unbürokratisch und aufkommensneutral umsetzen

23. September 2019

Hannover. „Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmen für unsere Kommunen. In Deutschland betragen die Einnahmen durch diese Steuer rund 15 Milliarden Euro, Niedersachsens Kommunen profitieren in Höhe von rund 1,4  Milliarden Euro von diesen Geldern. Wir müssen sicherstellen, dass sich Bund und Länder bis Ende des Jahres auf ein verfassungskonformes Modell geeinigt haben“, erklärte CDU-Landesvorsitzender Bernd Althusmann während des heutigen kommunalpolitischen Mittagessens der CDU in Niedersachsen mit rund 50 Hauptverwaltungsbeamten. Gäbe es keine Einigung, würde die Steuer ab 1.1.2020 wegfallen und dies könne und wolle man den Kommunen nicht zu muten.

„Wir wollen, dass die Grundsteuerreform zu einer einfachen, gerechten und für Bürger und Wirtschaft nachvollziehbaren Grundsteuer führt, die die Verwaltung einfach handhaben kann. Daher freue ich mich, dass es Finanzminister Reinhold Hilbers gelungen ist, ein gleichermaßen einfaches wie differenzierendes Alternativmodell zum Scholz-Modell zu entwerfen, um die Grundsteuer verfassungsfest zu reformieren,“ so der CDU-Landesvorsitzende.

Das von Reinhold Hilbers entwickelte Flächen-Lage-Modell, das die Verkehrswerte der Grundstücke und Gebäude nicht berücksichtige, habe den großen Vorteil, dass es einfach sei, leicht praktisch umsetzbar und schaffe darüber hinaus mehr Gerechtigkeit durch die vereinfachte „Lage-Bewertung.

Die Lage in die Bemessung einzubeziehen, entspräche zumal dem Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer ist das Äquivalent für das vorhandene, zur Verfügung stehende Umfeld des jeweiligen Grundstücks, für die Infrastruktureinrichtungen und die von der Kommune gebotenen Leistungen. Je besser dieses Umfeld, je besser das mögliche und tatsächliche Leistungsangebot, desto attraktiver und somit höherwertiger ist die Lage.

„Daraus rechtfertigen sich unterschiedliche Lagefaktoren. Sie spiegeln also nicht den Wert der Bebauung, sondern das Teilhabepotenzial am kommunalen Umfeld durch den Grundstücksbesitz in der jeweiligen Lage wider“, so der CDU-Landesvorsitzende.

Das Flächen-Lage-Modell steht nun als gute Alternative zum vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes im Raum. „Wir werben jetzt dafür bei den anderen Ländern und sind zuversichtlich, genug Unterstützer für die von Reinhold Hilbers entworfene Alternative zu bekommen. Wenn es kein einfaches Modell auf Bundesebene geben sollte, muss Niedersachsen einen Alleingang zur Schaffung eines Plan B anstreben“, so Althusmann.

Diese Verfahren werde auch durch einen Beschluss des Landesfachausschusses Finanzen der niedersächsischen CDU unterstützt, der sich sehr intensiv mit der Grundsteuerreform befasst hat.