Althusmann: Mitwisserschaft von geplanten Kindesmissbräuchen unter Strafe stellen

8. Juni 2020

Hannover. Der Missbrauchsskandal in Münster sorgt wieder einmal für Fassungslosigkeit und Wut. Die Aufdeckung der Vorgänge in Münster zeigt zwar, dass sich Täter und Mitwisser niemals in Sicherheit wiegen können, aber es verdeutlicht auch, dass wir effektivere Maßnahmen brauchen, um Kindesmissbrauch vorzubeugen. Schon der Fall in Lüdge vor über einem Jahr hat bestätigt, dass durch frühzeitigeres Handeln Missbrauchsfälle hätten verhindert werden können. Auch beim Fall in Münster lagen einschlägige Muster vor, aus denen aber kaum Konsequenzen folgten.

„Wir brauchen ein besseres Frühwarnsystem, welches Onlineaktivitäten und Verhaltensauffälligkeiten kombiniert. Zur Prävention von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornografie müssen die Netzwerke zwischen Jugendämtern, Ärzten und Strafverfolgungsbehörden zum Schutz unserer Kinder deutlich verstärkt werden. Bündnisse, wie „White IT“, in denen Vertreter der Netzwirtschaft, der IT-Industrie, der Ermittlungsbehörden und von Ärzte-, Sozial- und Opferschutzverbänden zusammenarbeiten, mit dem Ziel Kinderpornografie im Internet zu bekämpfen, gilt es zu unterstützen“, so der CDU-Landesvorsitzende Bernd Althusmann.

Die Mitwisserschaft von geplanten und durchgeführten Maßnahmen gelte es zur Prävention in den Focus zu nehmen. „Die Nichtanzeige eines geplanten sexuellen Missbrauchs von Kindern muss unter Strafe gestellt werden“, so Althusmann, der für die Aufnahme dieser Straftat in § 138 StGB plädiert. „Auf diese Weise kann ein geplanter Kindesmissbrauch frühzeitig erkannt und verhindert sowie ein abschreckendes Signal nach außen erzeugt werden“, erläutert der CDU-Landesvorsitzende.

„Der Besitz von Kinderpornografie ist kein einfaches Vergehen, die Verbreitung noch viel weniger. Der Strafrahmen muss deutlich strenger werden, damit eine nachhaltige abschreckende Wirkung für die Täter erzielt wird“, so Althusmann. „Wenn jemand bereits zweimal im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie auffällig geworden ist und daraus anscheinend keine Konsequenzen gezogen hat, so zeigt das, dass die geltende Strafandrohung nicht abschreckt.“