Althusmann: Unser Asylrecht ist weder ein Einwanderungsrecht noch ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik.

15. August 2018

Zur Debatte um ein Einwanderungsgesetz und einen möglichen Spurwechsel in der Asylpolitik erklärt Dr. Bernd Althusmann, Landesvorsitzender der CDU in Niedersachsen:

„Das deutsche Asylrecht ist ein hohes humanitäres Schutzrecht. Unser Asylrecht ist weder ein Einwanderungsrecht noch ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Die jetzt debattierten Vorschläge sehe ich sehr zurückhaltend, denn das davon ausgehende Signal ist nicht zielführend. Um qualifizierten Menschen angesichts eines sich verschärfenden Fachkräftemangels den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen, sollten die bisherigen Möglichkeiten der Fachkräftezuwanderung verbreitert werden. Dazu gehört auch, z.B. unkomplizierter eine duale Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren, um nahtlos in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können. Unbestritten ist, dass wir schon heute einen hohen Bedarf an Fachkräften haben und daher dringend ein stringentes Zuwanderungsgesetz für qualifizierte, ausgebildete Menschen benötigen. Unbestritten ist ebenso, dass Menschen mit Bleibeperspektive  am besten über Arbeit integriert werden können. Die niedersächsische CDU wird deshalb die Entwicklung eines solchen Gesetzes mit eigenen Vorschlägen beim kommenden Landesparteitag begleiten und dies in die Beratungen auf Bundesebene einfließen lassen.“