Althusmann: Unsere Gesellschaft muss ein Schutzschild für unsere Kinder und Jugendlichen bilden
Hannover. „Immer wieder erreichen uns die schrecklichen Meldungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Unsere jüngsten und schwächsten Mitglieder der Gesellschaft werden Opfer von perversen Tätern und Geschäftemachern. Damit muss jetzt Schluss sein. Unsere Gesellschaft muss ein Schutzschild für unsere Kinder und Jugendlichen bilden“, fordert der CDU-Landesvorsitzende Bernd Althusmann.
Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse es zukünftig ein klares Konzept, eindeutige Handlungsstränge und eine strukturierte Organisation geben.
„Die CDU will alle Zuständigkeiten von der frühkindlichen Bildung über die Schule bis hin zur Jugendhilfe in einem Ministerium für Kinder- und Jugend bündeln, um den Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen zu können. In einem Landeskinderschutzgesetz müssen die vorhandenen Datenübermittlungsvorschriften zwischen den Jugendämtern, Ärzten, Schulen und Strafverfolgungs- und sonstigen Behörden im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben so geändert werden, dass ein effektiver, umfassender und schneller Datenaustausch gewährleistet wird“, so Althusmann. Die CDU stelle den Kinderschutz klar vor den Datenschutz und wolle, dass Verdachtsmomente zwingend meldepflichtig werden.
Wichtig sei aber auch der richtige Umgang mit bereits betroffenen Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Diese seien lebenslang traumatisiert von den schrecklichen Erlebnissen und müssten auch in Verfahren gegen die Täter besonders geschützt werden.
„In Niedersachsen müssen kindgerechte Verfahren eingeführt werden. Diese können in sogenannten Childhood-Häusern durchgeführt werden. Die Kinder können mit ihren Eltern in diesem geschützten Raum eine Zeitlang untergebracht werden und dann im Beisein eines Richters nur einmal vernommen werden“, so der CDU-Landesvorsitzende. Ein Netzwerk der Prävention und der Nachsorge müsse um diese Häuser entstehen. Darüber hinaus müsse die Bundesregierung sich endlich bewegen und eine verfassungsgemäße Regelung zur sog. Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen und damit die Zuordnung von IP-Adressen und Portnummern zu konkreten Anschlussinhabern rechtssicher ermöglichen. „Falsch verstandener Datenschutz an dieser Stelle geht zulasten der Opfer, die auf brutalste Weise missbraucht werden. Die Ampel in Berlin schützt mit ihrem falschen Verständnis von Datenschutz die Täter. Das muss ein Ende haben“, so Althusmann. Das Internet dürfe nicht zum rechtsfreien Raum werden, wenn es um schwerste Straftaten wie den Missbrauch von Kindern gehe.