„Balanceakt zwischen Sicherheitsbedürfnis und Schutz der persönlichen Freiheit“

19. März 2014

Niedersachsen im Gespräch zum Thema Vorratsdatenspeicherung Die CDU-Diskussionsreihe „Niedersachsen im Gespräch“ wurde in diesem Jahr mit der Fragestellung „Vorratsdatenspeicherung – Was darf der Staat speichern, um uns Bürger zu schützen?“ eröffnet. Im engagierten Dialog mit den Teilnehmern diskutierten die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Mechthild Ross-Luttmann, und der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, ihre Positionen zum Thema Datenschutz. „60 bis 70 Prozent der Menschen haben ein ungutes Gefühl bei der Nutzung von Social Media-Portalen. Dennoch machen die meisten Menschen mit, um dazuzugehören und geben dabei zahlreiche private Informationen preis“, stellte Joachim Wahlbrink einleitend fest. Dabei seien die Informationen, die einmal im Netz stehen wie ein digitales Tatoo, das sich nicht mehr löschen lasse. Mechthild Ross-Luttmann rief zu einem sensibleren Umgang mit Daten auf, die freiwillig auf sozialen Plattformen eingestellt werden. Insbesondere bei der Vorratsdatenspeicherung liege die Problematik aber etwas anders. Wichtig sei es zu fragen, welchen Zweck die Speicherung von Telekommunikationsdaten für den Staat habe. „Die Abwägung zwischen Datenschutz und Datensicherheit sowie einer effektiven Strafverfolgung ist äußerst schwierig. Das Bundesverfassungsgericht hat der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Es ist ein Richtervorbehalt notwendig, und die Daten dürfen nicht vom Staat gespeichert werden, sondern verbleiben für einen gesetzlich geregelten Zeitraum bei den Telekommunikationsanbietern“, so Mechthild Ross-Luttmann. Sie plädierte für eine baldige politische Entscheidung, mit welchen konkreten Vorgaben und für welche Zeiträume diese Datenspeicherung erfolgen solle. „Für die Arbeit unserer Ermittlungsbehörden ist es von großer Bedeutung, wenigstens für einige Monate auf Basis eines Gerichtsbeschlusses, Zugriff auf die Telekommunikationsdaten von einer schweren Straftat dringend verdächtigen Personen zu erhalten“, betonte die CDU-Politikerin. Joachim Wahlbrink warnte davor, dass nicht alles, was technisch im Netz möglich sei, auch gemacht werden dürfe. „Am Ende einer ungebremsten Entwicklung würde ein totalitärer Überwachungsstaat stehen, den niemand kontrollieren könne“, gab er zu bedenken. In ihrer Replik bekräftige Mechthild Ross-Luttmann, dass es auch nicht darum gehe, wahllos Daten zu sammeln, sondern gezielt Informationen zur Verbrechensbekämpfung zu nutzen, die nur in strengen rechtlichen Grenzen zugänglich gemacht werden dürfen. „Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wenn zum Beispiel beim begründeten Verdacht auf Kinderpornographie eine Vorratsdatenspeicherung dazu führen kann die Täter ausfindig zu machen, greift ein grundsätzliches Nein zu kurz“, so Mechthild Ross-Luttmann. In der Diskussion mit den Gästen wurde deutlich, dass ein ausgewogenes Verhältnis  zwischen den Sicherheitsbedürfnissen und dem Schutz der persönlichen Freiheit als Maßstab gelten müsse. CDU-Generalsekretär Ulf Thiele fasste in seinem Schlusswort zusammen: „Eine gewisse persönliche Transparenz im globalen Datendschungel nimmt jeder User des Internets in Kauf. Für die Risiken muss jedoch ein Bewusstsein entwickelt werden. Die Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung und ihre Grenzen ist eine originär politische, die pragmatisch in sorgfältiger Abwägung der Interessen getroffen werden muss. Hier liegt Arbeit vor uns.“