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Beitragsfreiheit in den Kindergärten wird eingeführt

16. März 2018

Die Einführung der Beitragsfreiheit in den Kindergärten gehört mit zu den größten bildungspolitischen Zielen der neuen Niedersächsischen Landesregierung. In den letzten Wochen wurden hierfür intensive Verhandlungen unter der Leitung des Kultusministeriums mit Beteiligung des Finanzministeriums und der Staatskanzlei mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt.

Für uns als CDU steht ein fairer Ausgleich mit den Kommunen im Mittelpunkt dieser Verhandlungen. Es konnte hier bereits sehr viel erreicht werden, so ist man in den Verhandlungen zum Ergebnis gekommen, die Beitragsfreiheit nicht mehr über pauschale Finanzsätze zu regeln, sondern eine prozentuale Beteiligung über die Finanzhilfe anzustreben. Durch diese neue Regelung ist gewährleistet, dass die Unterstützung des Landes bei steigenden Kosten dynamisch mit anwächst.

Die Gespräche zur zukünftigen Finanzierung und Ausgestaltung des frühkindlichen Bereiches werden mit der Entscheidung über die Beitragsfreiheit aber nicht beendet sein. Bereits heute gibt es eine Einigung über die weiteren zu behandelnden Themen.

Wir möchten Ihnen hiermit eine Übersicht über den aktuellen Sachstand und die zukünftigen Themen geben.

Die aktuellen Fakten:

  • Die Beitragsfreiheit soll zum 01.08.2018 für Kinder ab dem 3. Lebensjahr für eine Betreuung bis zu 8 Stunden gelten. Die Beitragsfreiheit bezieht sich auf Betreuungsplätze, die den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gemäß § 12 KiTaG erfüllen. Für Sonderleistungen und Verpflegung können auch zukünftig Beiträge erhoben werden.
  • Zur Finanzierung erhalten die Kommunen eine Erhöhung des allgemeinen Finanzhilfesatzes von 20 auf 55 %. Für die folgenden drei Kindergartenjahre steigt der allgemeine Finanzhilfesatz jährlich um 1 %, so dass im Kindergartenjahr 2021/2022 dauerhaft 58 % erreicht werden. Die Steigerung um 3 % wird aus der Weitergabe von Bundesmitteln zur Beitragsfreiheit erzielt.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sind weitere Mittel zur Beitragssenkung und zur Steigerung der Qualität vorgesehen. Alle Bundesmittel, die über die Finanzierung der vorgesehen 3 Prozentsteigerung hinausgehen, sollen ungeschmälert an die Kommunen weitergegeben werden. Die Landesregierung geht hier von ca. 260 Mio. Euro in dieser Wahlperiode aus.

Darüber hinaus ist vereinbart worden, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbänden umgehend in weitere Gespräche zu folgenden Themen einsteigen werden.

  • Auswirkungen der Beitragsfreiheit auf die Kindertagespflege,
  • zur Auskömmlichkeit der Finanzhilfepauschale,
  • zur Finanzhilfefähigkeit von Vertretungskräften und Kräften mit weniger als der Hälfte der tariflichen Arbeitszeit,
  • zur Öffnung von dualen Ausbildungswegen für Erzieherinnen und Erziehern,

sowie zur Einbeziehung von Kindergartenplätzen in die Investitionskostenförderung von Betreuungsplätzen.