Bley: Rot-grünes Vergabegesetz ist Desaster für Niedersachsens Wirtschaft und Kommunen

30. Oktober 2013

Hannover. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Heinz Bley, hat die heute mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen verabschiedete Novellierung des Landesvergabegesetzes deutlich kritisiert. „Der Gesetzentwurf ist ein Desaster für Wirtschaft und Kommunen in Niedersachsen. Er führt zu mehr Bürokratie und höheren Kosten für Unternehmen und Kommunen. SPD und Grüne haben den Wunsch vieler Verbände nach einem anwendungsfreundlichen Vergabegesetz schlicht ignoriert.“ Bereits im Rahmen der Verbandsanhörung von Wirtschaftsverbänden wurde der rot-grüne Gesetzentwurf als „nicht zumutbar“, „mittelstandsfeindlich“ und „wettbewerbsverzerrend“ bewertet. Auf Kritik stießen vor allem die zahlreichen im Gesetz enthaltenen sachfremden Kriterien und Nachweispflichten für Vergaben, die zusätzliche Bürokratie verursachten. Bley: „Gerade für kleine Mittelständler und Handwerksunternehmen wirken diese zusätzlichen bürokratischen Hürden abschreckend – viele von ihnen werden künftig auf eine Angebotsabgabe bei öffentlichen Aufträgen verzichten.“ Zudem sei ein erhöhter Beratungsbedarf absehbar, da viele kleine Mittelständler Rechtsunsicherheiten durch das novellierte Gesetz befürchteten. Bley bemängelte, dass der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion, der Ausnahmen im Anwendungsbereich unter anderem bei Verkehrsleistungen gefordert und zahlreiche Verbesserungsvorschläge für Wirtschaft und Kommunen enthalten habe, von Rot-Grün „mir nichts, dir nichts“ abgelehnt wurde. Durch das Gesetz entstehende Mehrkosten seien mit keinem Cent in den Haushaltsberatungen berücksichtigt. Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Mechthild Ross-Luttmann ergänzte dazu: „Die kommunalen Spitzenverbände haben das rot-grüne Vergabegesetz während des Beratungsverfahrens scharf kritisiert. Nach ihren Berechnungen entstehen durch den erhöhten Verwaltungsaufwand und die Verteuerung der Vergabeverfahren kurzfristig Mehrkosten von 70 Millionen Euro. Das wird die Landesregierung künftig kompensieren müssen.“ Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de