Niedersächsisches Krankenhausgesetz verbessert Qualität der stationären medizinischen Versorgung

18. Januar 2012

Norbert Böhlke MdL

Niedersachsens Krankenhäuser erhalten künftig mehr Flexibilität und Planungssicherheit. Davon ist der Arbeitskreissprecher Soziales der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Norbert Böhlke, mit Blick auf das heute verabschiedete Niedersächsische Krankenhausgesetz überzeugt. Böhlke sagte: „Das Niedersächsische Krankenhausgesetz schafft die Voraussetzungen, um die wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.“ Kernpunkt der Gesetzesnovelle sei die Umstellung der Fördermittelvergabe. „Zusätzlich zu der bisherigen rein bettenorientierten Pauschalförderung erhalten die Krankenhäuser künftig eine leistungsbezogene Förderung“, so Böhlke. Berücksichtigt würden dabei unter anderem die Entwicklung der Fallzahlen und der Behandlungsschweregrade oder die Vorhaltung besonders kostenintensiver Leistungsbereiche. „Damit kommen wir einer wesentlichen Forderung der niedersächsischen Krankenhäuser nach“, erklärte der CDU-Politiker. Ferner sehe das Gesetz vor, dass die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen an den Sitzungen des Planungsausschusses mit beratender Stimme teilnehmen können. „Niedersachsen reagiert somit auch auf die veränderten Versorgungsstrukturen im medizinischen Sektor, insbesondere auf die zunehmende Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich“, sagte Böhlke, der zudem erklärte, dass auch eine Regelung zur Versorgung von Notfallpatienten getroffen werde. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de