CDU in Niedersachsen will Frauen und politischen Nachwuchs bei den Kommunalwahlen 2016 stärken

5. September 2015

Die CDU in Niedersachsen hat heute (Samstag, 5. September 2015) einen Beschluss zur Änderung der Verfahrensordnung für die Aufstellung der Bewerber der CDU bei den Kommunalwahlen 2016 beschlossen. Damit sollen Frauen und junge Kandidaten auf den Listen der CDU bessere Chancen erhalten. Der Antrag an den Landesparteitag war gemeinsam von der Jungen Union und der Frauen Union gestellt worden. „Wir setzen mit unserem heutigen Beschluss das eindeutige Ergebnis der Mitgliederbefragung der CDU in Niedersachsen aus dem vergangenen Jahr um und stärken Frauen und junge Kandidaten, die bei der Kommunalwahl 2016 antreten wollen“, so Ulf Thiele, Generalsekretär der CDU in Niedersachsen. Die bessere Förderung des politischen Nachwuchses und von Frauen in der Partei waren zwei wesentliche Ergebnisse der Befragung der Landespartei im Frühjahr 2014 unter ihren Mitgliedern. „Die CDU will auch in Niedersachsen dauerhaft die große Volkspartei der Mitte bleiben. Wir treten mit dem Anspruch an, auch bei den Kommunalwahlen am 11. September 2016 erneut stärkste Kraft zu werden. Neben den vielen erfahrenen und erfolgreichen Kommunalpolitikern der CDU sollen daher auch unser politischer Nachwuchs und mehr Frauen als in der Vergangenheit auf unseren Listen eine Chance erhalten. Als CDU ist es uns wichtig, dass alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen in den Räten und Kreistagen gut vertreten sind“, betonte Ulf Thiele. Die Aufstellungsversammlungen für die Kommunalwahllisten der CDU behielten natürlich das letztliche Entscheidungsrecht, so wie das Wahlgesetz es vorsieht. Zukünftig sollen die Wahlvorschläge der CDU-Vorstände für die Kommunalwahlen daher

  1. auf Platz eins bis sechs mindestens je einen Kandidaten unter 30 Jahren und je einen Kandidaten unter 40 Jahren berücksichtigen, wovon einer auf einem der ersten drei Plätze platziert werden soll und
  2. auf Platz eins bis sechs jedes Wahlvorschlages mindestens zwei Frauen berücksichtigen, wovon mindestens eine auf den ersten drei Plätzen aufgestellt werden soll.

„Mit dieser Änderung der Verfahrensordnung für die Aufstellung der Bewerber der CDU bei Kommunalwahlen, setzen wir einen weiteren wichtigen Punkt unserer Parteireform um. Die CDU bleibt damit dauerhaft auch für junge und weibliche Mitglieder attraktiv, die aktiv unsere Gesellschaft gestalten wollen. Unser Anspruch ist es Mitmachpartei, Mitgliederpartei und Bürgerpartei zu sein“, so der CDU-Generalsekretär. Der Beschluss zur Änderung der Verfahrensordnung für die Aufstellung der Bewerber der CDU bei Kommunalwahlen im Wortlaut finden sie hier.