CDU will Missbrauch von Werkverträgen stoppen

15. August 2013

Björn Thümler MdL

Björn Thümler MdL

In der Diskussion um Werkvertragsarbeiter hat Björn Thümler, Mitglied im CDU-Landesvorstand und Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, Ministerpräsident Weil für dessen Äußerungen kritisiert. „Bei Weils Reise durch Westniedersachsen ging es weniger um die betroffenen Menschen, als um lupenreinen SPD-Wahlkampf. Der vom Ministerpräsidenten gebetsmühlenartig geforderte gesetzliche Mindestlohn verhindert für sich genommen nicht den Missbrauch von Werkverträgen. Außerdem verschweigt Weil geflissentlich, dass die Tarifpartner bereits seit Wochen über den Abschluss eines Branchentarifvertrags verhandeln.“ Für Thümler steht fest, dass bestehende gesetzliche Regelungen und Kontrollmöglichkeiten konsequenter als bisher genutzt werden müssen, um Missbrauch aufzudecken. Daher zielt ein von der CDU-Landtagsfraktion erarbeiteter Gesetzentwurf darauf ab, die Wohnsituation von Werkvertragsarbeitern prüfen zu können.
Dr. Ursula von der Leyen MdB

Dr. Ursula von der Leyen MdB

Die Spitzenkandidatin der CDU in Niedersachsen zur Bundestagswahl, Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, erklärt zur Situation der Werkvertragsabeitnehmer: „Die Zustände in Teilen der Fleisch- und Schlachtwirtschaft sind Besorgnis erregend. Ich verstehe gut, dass es viele rechtschaffene Arbeitgeber nicht länger mit ansehen wollen, dass ‚schwarze Schafe’ systematisch das deutsche Arbeitsrecht unterlaufen und eine ganze Branche in eine Kostenspirale nach unten zwingen, indem sie ausländische Werkvertragsnehmer unter unwürdigen Bedingungen beschäftigen.“ Von der Leyen erwarte deshalb, dass die Fleischindustrie rasch einen Mindestlohntarifvertrag aushandele, der nicht nur eine angemessene Mindestlohnhöhe festschreibt, sondern auch Vergütungsfragen rund um Transport, Arbeitskleidung und Unterkunft regelt. Das Bundesarbeitsministerium werde diesen Prozess nach Kräften unterstützen und sich für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des angestrebten Mindestlohntarifvertrages nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz einsetzen. Denn nur dann gelte der Schutzschirm für alle und für jeden – auch für die Arbeitnehmer, die mit ausländischen Verträgen in deutschen Betrieben arbeiten. Wirkten alle Beteiligten zusammen, dann könne ein solcher Mindestlohn schon zum 1. Januar in Kraft treten. Von der Leyen: „Wenn die Fleischbranche es ernst meint mit dem Willen zur Selbstreinigung, dann sollte sie unabhängig von einer allgemeinverbindlichen Mindestlohnfestlegung einen Kodex über faire Arbeits- und Rahmenbedingungen wie z.B. angemessene Unterkünfte mit wirksamen Kontrollen und empfindlichen Sanktionen aufstellen. Das ist kurzfristig möglich und dann hätten die zu Recht kritisierten Zustände sofort ein Ende. Auch da kann das Bundesarbeitsministerium fachlich unterstützen.“ Um den auch außerhalb der Fleischwirtschaft stattfindenden lukrativen Etikettenschwindel mit Scheinwerkverträgen einzudämmen, sollte außerdem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert werden. „Fliegen Scheinwerkverträge mit Zeitarbeitsfirmen auf, dann sollen die Einsatzbetriebe künftig die angeblichen Werkvertragler voll übernehmen müssen – und zwar zu denselben Konditionen wie für seine Stammbelegschaft. Dieses Kostenrisiko wird ‚chwarze Schafe‘ abschrecken“, so von der Leyen und Thümler übereinstimmend. Thümler erklärte abschließend, dass er einen entsprechenden Initiativantrag auf dem kommenden CDU-Landesparteitag in Cloppenburg (17. August) einbringen werde.