CDU will wohnortnahe geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen sicherstellen

13. September 2014

Braunschweig. Der Landesparteitag der CDU in Niedersachsen hat heute (Samstag) in Braunschweig folgenden Beschluss zur wohnortnahen Geburtshilfe durch Hebammen gefasst: „Die wohnortnahe geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen auch für Hausgeburten muss in Niedersachsen sichergestellt sein. Niedersachsen braucht Konzepte für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen bei angemessener Vergütung. Die Hebammen benötigen langfristige solide Lösungen zur Begrenzung der Haftungsrisiken:

  • Die Prämienerhöhungen der Haftpflichtversicherung müssen durch eine Anpassung der Hebammen-Vergütung berücksichtigt werden. Damit auch Hebammen, die wenige Geburten betreuen, ihre Haftpflichtprämien finanzieren können, soll zum Juli 2015 ein Sicherstellungszuschlag eingeführt werden, der den bisherigen Vergütungszuschlag ablöst. Die Detailverhandlungen hierzu zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und den Hebammenverbänden sind zeitnah und zielführend abzuschließen.
  • Um den weiteren Anstieg der Haftpflichtprämien wirkungsvoll zu begrenzen, soll ein Verzicht auf Regress im Kranken- und Pflegebereich geprüft werden. Es muss zeitnah sichergestellt bleiben, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten.
  • Um die notwendige Versorgungsqualität in der Geburtshilfe sicherzustellen, müssen für Leistungen der Hebammenhilfe bis zum 31. Dezember 2014 gemäß der gesetzlichen Regelungen zwischendem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und den Hebammenverbänden Qualitätsanforderungen vereinbart werden.

Der Beruf der Hebamme muss attraktiv sein. Die politischen Entscheidungsträger und Verbandsvertreter sind aufgefordert, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.“