Der Koalitionsvertrag ist gut für Deutschland und Niedersachsen
Die entsprechenden Formulierungen im Koalitionsvertrag lauten: 1. Verkehrsinfrastruktur:
Zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD erklärt der Landesvorsitzende der CDU in Niedersachsen, David McAllister: „Dieser Vertrag, dem ein langer und intensiver Verhandlungsprozess vorausging, ist einen solide Regierungsgrundlage für die Große Koalition unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Er ermöglicht die Bildung einer stabilen und erfolgreichen Bundesregierung. In den Arbeitsgruppen haben zehn Vertreter der CDU in Niedersachsen mitgewirkt und die Interessen unseres Landes eingebracht. Das Ergebnis der Beratungen ist gut für Deutschland und für Niedersachsen. Der Koalitionsvertrag enthält wichtige Eckpfeiler christlich-demokratischer Politik. Die CDU hat den Schuldenstopp ab 2015 im Bund durchgesetzt und legt damit die Grundlage dafür, dass wir solide Finanzen für die nachfolgenden Generationen hinterlassen. Es wird keine Steuererhöhungen geben. Die Große Koalition sichert so auch zukünftig Arbeitsplätze und eine starke Wirtschaft. In der Europapolitik stehen wir weiterhin für einen stabilen Euro ein, damit wir Europa gestärkt aus der Krise führen. Eine Gesamthaftung Deutschlands für die Schulden anderer Euro-Staaten wird es nicht geben. Der Koalitionsvertrag enthält auch wichtige Punkte für Niedersachsen, die Impulse für eine positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung setzen können.“ Wesentliche Schwerpunkte des Koalitionsvertrages aus niedersächsischer Sicht sind: 1. Verkehrsinfrastruktur: Die Seehafenhinterlandanbindungen sollen verbessert werden, wobei vorrangig ist Engpässe („Flaschenhälse“) im Schienen- und Straßenverkehr zu beseitigen. Niedersachsen wird hiervon besonders profitieren. 2. Landwirtschaft: Für Niedersachsen als Agrarland Nr.1 ist die Landwirtschaftspolitik zentraler Bedeutung. Die Parteien haben sich daher auf ein Maßnahmenkonzept geeinigt, mit dem die Bundesregierung einen Schwerpunkt für ländliche Räume, Demographie und Daseinsfürsorge bilden wird. Die „Initiative ländliche Infrastruktur“ wird weiterentwickelt. Die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz zur gemeinsamen Agrarpolitik werden umgesetzt, und die Agrardieselbesteuerung verstetigt. Neue Verbandsklagerechte wird es nicht geben. 3. Energiepolitik: In der Energiepolitik – und hier insbesondere bei den Erneuerbaren Energien – ist Niedersachsen führend. Daher hält der Koalitionsvertrag hier einige zentrale Punkte bereit. Wichtig ist die Reform des EEG hin zu mehr Wettbewerb und einer zielgerichteteren Förderung, die letztlich auch dazu dienen soll, die Strompreise bezahlbar zu halten. Auch die für Niedersachsen wichtigen Themen wie Endlagersuche oder Fracking werden in niedersächsischem Sinne behandelt. Es bleibt beim festen Vorsatz der Rückholung des Abfalls aus der Asse, sowie unter enger Einbindung Niedersachsens beim offenen Verfahren der Endlagersuche. Beim Fracking hat der Schutz von Mensch und Umwelt Vorrang vor der Rohstoffgewinnung. 4. Maritime Wirtschaft: Als Küstenland haben wir ein besonderes Interesse an einer leistungsfähigen maritimen Wirtschaft. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass maritime Bündnis für Beschäftigung und Ausbildung weiterzuentwickeln, gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses zu organisieren, die Flaggenstaatsverwaltung und das Schifffahrtsrecht zu modernisieren. Die Tonnagesteuer bleibt erhalten. Das nationale Hafenkonzept soll weiterentwickelt werden. 5. Meeresschutz und Fischerei: Die Große Koalition will sich für ein Schutzgebietsnetz für Hochseegebiete einsetzen und den guten Umweltzustand in den deutschen Meeresgewässern bis spätestens 2020 erreichen. Die traditionelle, arbeitsintensive Küstenfischerei soll unterstützt, die Binnenfischerei und Aquakultur gestärkt werden. 6. Hochwasserschutz: Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserereignisse ist es in besonderem niedersächsischem Interesse, den Hochwasserschutz weiter zu verbessern. Der Koalitionsvertrag beinhaltet ein nationales Hochwasserschutzprogramm. Hinsichtlich hochwassergefährdeter Gebiete, Rückzugsräumen, Poldern etc. sollen länderübergreifende Standards entwickelt werden. Es sind ein Sonderrahmenplan „präventiver Hochwasserschutz“ sowie beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Hochwasserschutzanlagen vorgesehen. 7. Entlastung der Kommunen: Der Koalitionsvertrag setzt finanzielle Prioritäten bei der weiteren Entlastung der Kommunen. Diese hat Priorität und wurde vom Finanzierungsvorbehalt ausgenommen. Geplant ist eine konkrete Entlastung von der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Milliarden Euro. 8. Breitbandausbau: Im Flächenland Niedersachsen hat der konsequente Ausbau des schnellen Internets hohe Priorität. Die Koalition will Deutschland zum führenden digitalen Standort in Europa machen und hierfür die Breitbandstrategie weiter entwickeln. Schnelles Internet soll bis 2018 in allen Teilen des Landes verfügbar sein. Die Kommunen in den ländlichen Räumen sollen beim Breitbandausbau unterstützt werden. - „Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen zu stärken, entwickeln wir das Nationale Hafenkonzept unter Berücksichtigung des Bundesverkehrswegeplans 2015 weiter und beseitigen Engpässe bei der land- und seeseitigen Anbindung deutscher See- und Binnenhäfen mit internationaler Bedeutung.“ (Seite 47)
- „Die Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 – 2030 (BVWP) als verkehrsträgerübergreifende Netzplanung werden wir zügig, transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorantreiben. Dabei werden wir auf eine bedarfsgerechte Dimensionierung von Neu- und Ausbauprojekten achten. Nicht jeder Wunsch ist erfüllbar.“ (Seite 39)
- „Für besonders dringende und schnell umzusetzende überregional bedeutsame Vorhaben wird im neuen BVWP und in den Ausbaugesetzen für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße ein „nationales Prioritätenkonzept“ definiert.“ (Seite 39)
- „In diese Projekte sollen künftig als Zielgröße 80 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau fließen. Dazu gehören der Ausbau hoch belasteter Knoten, Seehafenhinterlandanbindungen und Hauptachsen, die Schließung wichtiger überregional bedeutsamer Netzlücken sowie die Einbindung transeuropäischer und in völkerrechtlichen Verträgen vereinbarter Verkehrsachsen.“ (Seite 39)
- „Das Sonderprogramm „Offshore-Windenergie“ der KfW Bankengruppe öffnen wir für den Bereich der Hafen- und Schiffskapazitäten. Darüber hinaus werden wir ein gesondertes Kreditprogramm der KfW Bankengruppe zur Finanzierung von Spezialschiffen und Offshore-Strukturen prüfen, um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu flankieren.“ (Seite 47)
2. Landwirtschaft:
- „Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit werden wir die Förderung des Agrardiesels in der jetzigen Form beibehalten und streben eine einheitliche europäische Regelung über die Energiesteuerrichtlinie an.“ (S. 124)
- „Wir entwickeln die „Initiative ländliche Infrastruktur“ weiter und erarbeiten gemeinsam mit den Ländern Konzepte für strukturschwache und besonders vom demografischen Wandel betroffene Räume.“ (S. 96)
- „Wir nehmen die kritische Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft auf und entwickeln eine nationale Tierwohl-Offensive. Sie wird die relevanten Rechtsbereiche – das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimittelrecht – sinnvoll in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenführen.“ (S. 123)
3. Energiepolitik:
- „Wir setzen uns für einen nachhaltigen, stetigen und bezahlbaren Ausbau der Erneuerbaren ein. Dafür werden wir im EEG einen im Gesetz geregelten Ausbaukorridor festlegen und den Ausbau steuern. Damit stellen wir sicher, dass die Ausbauziele erreicht werden und die Kosten im Rahmen bleiben.“ (Seite 53)
- „Photovoltaik: Die jetzt geltende Regelung (u.a. atmender Deckel, Obergrenze) hat sich bewährt und wird beibehalten. Der Zubau in diesem Jahr liegt nahe an dem im EEG festgelegten Ausbaukorridor.“ (Seite 54)
- „Biomasse: Der Zubau von Biomasse wird überwiegend auf Abfall- und Reststoffe begrenzt. Dies dient dem Schutz der Natur, vermeidet die „Vermaisung“ der Landschaft und entschärft Nutzungskonkurrenzen. Bestehende Anlagen sollen möglichst bedarfsorientiert betrieben werden, um Vorteile für Systemstabilität zu nutzen. Wir entwickeln ein Gesamtkonzept für Anbau, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse unter bioökonomischen Gesichtspunkten. Dabei soll deren Einsatz einen sinnvollen Beitrag zum CO2-Minderungsziel leisten und Nutzungskonkurrenzen mit dem Arten- und Naturschutz entschärft werden.“ (Seite 54)
- „Wind an Land: Wir werden die Fördersätze senken (insbesondere bei windstarken Standorten), um Überförderungen abzubauen und gleichzeitig durch eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells dafür sorgen, dass bundesweit die guten Standorte mit einem Referenzwert von 75 bis 80 Prozent auch zukünftig wirtschaftlich genutzt werden können. Wir werden eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) einfügen, die es ermöglicht, länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen.“ (Seite 54)
- „Wind auf See: Orientiert an den realistischen Ausbaumöglichkeiten legen wir den Ausbaupfad 2020 auf 6,5 GW fest. Um anstehende Investitionen mit langen Vorlaufzeiten bei Offshore-Wind nicht zu gefährden, werden die dafür kurzfristig notwendigen Maßnahmen getroffen. Zur Sicherstellung erfolgt eine Verlängerung des Stauchungsmodells bis zum 31. Dezember 2019. Hierzu ist zeitnah ein Kabinettbeschluss vorgesehen. Für den weiteren Ausbaupfad bis 2030 gehen wir von durchschnittlich zwei Windparks pro Jahr mit einer Leistung von je ca. 400 MW aus, um einen Ausbau von 15 GW bis 2030 zu erreichen.“ (Seite 54)
- „Wasserkraft: Die bestehenden gesetzlichen Regeln haben sich bewährt und werden fortgeführt.“ (Seite 54)
Endlagerung
- „Wir wollen die Endlagerfrage aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen lösen. Deswegen werden die Errichtung des Endlagers Konrad und die Schließung des Endlagers Morsleben vorgetrieben und die Voraussetzungen für die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II geschaffen.“ (Seite 60)
- „Im ehemaligen Salzbergwerk Asse II wird weiter mit Nachdruck an der Rückholung des Atommülls gearbeitet. Wir werden die Rückholungsplanung weiter konkretisieren und die dafür notwendigen Finanzmittel auch weiterhin zur Verfügung stellen.“ (Seite 60)
- „Die Entsorgungs-Richtlinie (EURATOM) und das Standortauswahlgesetz setzen wir zügig und vollständig um und verwirklichen dadurch den Trennungsgrundsatz.“ (Seite 60)
- „Das Auswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wird nach Abschluss der Kommissionsberatungen unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet.“ (Seite 60)
- „Auf dem Weg zur gemeinsamen Endlagersuche werden der Bund und das Land Niedersachsen ein einvernehmliches Vorgehen im Hinblick auf den Standort Gorleben verabreden.“ (Seite 60)
Fracking
- „Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ (Seite 61)
- „Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes).“ (Seite 61)
- „Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar. Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.“ (Seite 61)
4. Maritime Wirtschaft:
- „Wir wollen einen starken maritimen Standort. Unser Ziel ist eine leistungsfähige Schifffahrt, die ihre Vorteile in der Transportkette nutzt und den Klima- und Umweltschutzanforderungen entspricht. Wir wollen den Schadstoffausstoß der Schifffahrt in Nord- und Ostsee wirksam begrenzen, ohne dabei Verkehr von ökologisch vorteilhaften Wasserwegen auf Landwege zu verdrängen. Dabei spielt ein funktionsfähiger Nord-Ostsee-Kanal eine zentrale Rolle. Die Schifffahrt unterstützen wir dabei, die neuen Anforderungen zu Schiffsemissionen in Nord- und Ostsee (SECA) zu erreichen. Den „Entwicklungsplan Meer“ werden wir umsetzen und weiterentwickeln.“ (Seite 46/47)
- „Das Maritime Bündnis für Beschäftigung und Ausbildung entwickeln wir weiter. Die Schifffahrtsförderung für Ausbildung und Beschäftigungssicherung führen wir bedarfsgerecht fort. Gemeinsam mit der Maritimen Wirtschaft und den Sozialpartnern entwickeln wir konkrete Maßnahmen zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses. Für den Erhalt der Traditionsschifffahrt werden wir dauerhafte Regelungen erarbeiten.“ (Seite 47)
- „Die Flaggenstaatsverwaltung wollen wir grundlegend modernisieren und vereinheitlichen. Das Schifffahrtsrecht werden wir modernisieren. Auf einseitige nationale oder europäische Sonderregelungen verzichten wir. Die Tonnagesteuer bleibt erhalten. Hierzu erwarten wir von den Reedern, dass sie die EU-rechtlich zwingenden Voraussetzungen dafür einhalten. Wir wollen daran festhalten, dass die Schiffserlöspools bis Ende 2015 von der Versicherungssteuerpflicht befreit sind, und pragmatische Lösungen für die Zukunft prüfen.“ (Seite 47)
- „Wir werden die maritime Wirtschaft stärken, Deutschland weiter zu einem maritimen Hightech-Standort ausbauen und die Nationalen Maritimen Konferenzen fortführen. Die Zukunftsstrategie „LeaderSHIP Deutschland“ wird weiterentwickelt. An den bestehenden Finanzierungsinstrumenten, insbesondere den CIRR-Zinsausgleichsgarantien und Exportgarantien (Hermesdeckungen), für den Schiffbau halten wir fest. Die Schiffbau- und Meerestechnik wird in die Hightech-Strategie ein-bezogen, die Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergie-Branche vorangebracht.“ (Seite 20)
5. Meeresschutz und Fischerei:
- „Wir setzen uns für ein Schutzgebietsnetz für Hochseegebiete und für Verhandlungen zu einem internationalen Durchführungsübereinkommen ein. Die EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie wird umgesetzt und der gute Umweltzustand in den deutschen Meeresgewässern bis spätestens 2020 erreicht werden. Dazu gehört die Ausweisung von Schutzgebieten, die Bekämpfung der Überfischung, klare Regeln für Tiefseebergbau und Öl- oder Gasförderung aus großen Tiefen. Für die zehn Natura-2000-Gebiete wird ein Fischereimanagement verankert, um die Schutzziele zu erreichen. Wir werden die EU-Kommission beim Kampf gegen die Vermüllung der Meere unterstützen, insbesondere beim Vorgehen gegen Plastikeinträge. Union und SPD unterstützen die Einrichtung von Schutzgebieten in Arktis und Antarktis. Die Haftungsregeln zum Antarktis-Umweltschutzprotokoll werden ratifiziert und innerstaatlich umgesetzt.“ (Seite 120)
- „Wir wollen die traditionelle, arbeitsintensive Küstenfischerei unterstützen sowie die Binnenfischerei und die Aquakultur stärken. Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik wird im Sinne der Ressourcenschonung und des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei umgesetzt. Besonderen Wert legt die Koalition auf den Schutz der Meeresböden und Bestände sowie die Weiterentwicklung der Fangtechnik und Fangmethoden mit dem Ziel der Beifangminderung. Die Koalition wird sich weiterhin für ein konsequentes Verbot des Walfangs sowie ein Handelsverbot mit Walfleisch einsetzen.“ (Seite 122)
6. Hochwasserschutz:
- „Den Flüssen muss wieder mehr Raum gegeben werden. Das nationale Hochwasserschutzprogramm wird vorangetrieben, die Chancen der Entwicklung von Flussauen unter Naturschutzaspekten berücksichtigt und für einen fairen Ausgleich mit Interessen der Landwirtschaft gesorgt. Wir werden einen Bundesraumordnungsplan zum Hochwasserschutz erstellen, in dem länderübergreifende Standards hinsichtlich hochwassergefährdeter Gebiete, Rückzugsräumen, Poldern etc. entwickelt werden.“ (Seite 120)
- „Wir werden bis Ende 2014 mit den Bundesländern ein Nationales Hochwasserschutzprogramm unter Koordinierung des Bundes erarbeiten. Schwerpunkt sind überregionale Maßnahmen für präventiven Hochwasserschutz sowie einheitliche Maßstäbe für den Hochwasserschutz an unseren Flüssen. Es wird ein Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ aufgelegt. Für den Bau von Hochwasserschutzanlagen werden wir die Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren ausschöpfen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit den Ländern sowohl bundes- wie landesrechtliche Regelungen auf den Prüfstand stellen und anpassen. Mit unseren europäischen Nachbarländern werden wir in einen intensiven Dialog zum Hochwasserschutz eintreten. Die Rahmenbedingungen für eine Elementarschadensversicherung werden geprüft. Es wird ein Bundesprogramm „Blaues Band“ aufgelegt, um die Renaturierung von Fließgewässern und Auen zu fördern, und ein „Bundeskonzept Grüne Infrastruktur“ als Entscheidungsgrundlage für Planungen des Bundes vorgelegt. Das Gesamtkonzept Elbe wollen wir im Ausgleich der ökologischen und ökonomischen Belange umsetzen. Wir wollen den Donau-Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen auf Basis der Beschlussvariante der Bayerischen Staatsregierung (ohne Staustufe).“ (Seite 120)
7. Entlastung der Kommunen:
- „Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.“ (Seite 88)
- „Die Kommunen sind ein zentraler Bestandteil unseres Gemeinwesens. Sie nehmen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und der lokalen Infrastruktur wahr. Um die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, müssen die Kommunen handlungsfähig sein. Voraussetzung dafür sind auch gesunde Finanzen. Der Bund hat dazu einen gewichtigen Beitrag geleistet, unter anderem durch die ab dem Jahr 2014 vollständige Erstattung der Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, seine finanzielle Beteiligung am Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige und die Fortschreibung der Entflechtungsmittel bis einschließlich 2019 auf dem bisherigen Niveau. Die kommunale Ebene erzielt seit dem Jahr 2012 Finanzierungsüberschüsse. Trotz des positiven Gesamteindrucks herrscht eine große Heterogenität bei der Finanzsituation der Kommunen.“ (Seite 94/95)
8. Breitbandausbau:
- „Das Internet und die digitalen Technologien sind heute unverzichtbar und Wachstumstreiber für unser Land. Damit jeder in unserem Land die Vorteile des schnellen Internets nutzen kann, wollen wir es bis 2018 flächendeckend in allen Teilen unseres Landes verfügbar machen. Netzneutralität sichern wir. In den Städten wollen wir außerdem die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote schaffen. Wir wollen die Chancen auf Innovation, Fortschritt und neue Beschäftigung nutzen und Deutschland zum führenden digitalen Standort in Europa ausbauen.“ (Seite 10)
- „Für ein modernes Industrieland ist der flächendeckende Breitbandausbau eine Schlüsselaufgabe. Deshalb werden wir die Breitbandstrategie weiterentwickeln. Es gilt, die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Dazu wollen wir die Kommunen im Sinne einer kommunikativen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beim Breitbandausbau unterstützen.“ (Seite 47)