Düngeverordnung enthält weitreichende Änderungen zum Vorteil der Landwirtschaft
„Heute hat der Bundesrat die neue Düngeverordnung beschlossen, mit vielen Änderungen, auf die insbesondere Niedersachsen gedrungen hat. Wir hätten uns eine reguläre Beratung in der nächsten Woche gewünscht. Noch besser wäre ein grundsätzliches Aussetzen bis zum Düngejahr 2021 durch die EU gewesen. Angesichts der Corona – Pandemie konzentrieren sich unsere Landwirte derzeit unter Hochdruck auf die Sicherung unserer Lebensmittelversorgung. Darum hat sich Niedersachsen enthalten. Die nun beschlossene Düngeverordnung enthält gegenüber der ursprünglichen Fassung weitreichende Änderungen zum Vorteil der Landwirtschaft. Der Hartnäckigkeit unserer Vertreter in den Verhandlungen ist es zu verdanken, dass sich der Bund zur Aufnahme des niedersächsischen Modells der verursacherorientierten Binnendifferenzierung bekennt. Wir verhindern damit eine kollektive Bestrafung aller Landwirte in roten Gebieten. Ebenso steht für uns die Planungssicherheit der Betriebe im Vordergrund. Daher werden die einschränkenden Maßnahmen in roten Gebieten nicht vor dem 1.1.2021 in Kraft treten. Es kommt jetzt auf die Details der Ausgestaltung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe an. Hier werden wir diesen Prozess sehr eng begleiten2, erklärt CDU-Landesvorsitzender Bernd Althusmann