Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge korrigieren

17. August 2013

Der Landesparteitag der CDU in Niedersachsen hat heute in Cloppenburg einen Antrag unter dem Titel „Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge korrigieren!“ gefasst. Die CDU in Niedersachsen erkennt die enormen Belastungen, die durch die Umstellung der Fälligkeit der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zum 1. Januar 2006 – insbesondere im Handwerk, Baugewerbe, Gartenbau und in dem Bereich der Gebäudereinigung – entstanden sind, an. Ungeachtet bisher erfolgter Korrekturen bringen die bestehenden Regelungen neben Liquiditätsverlusten auch einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand in den betroffenen – insbesondere kleinen und mittelständischen – Betrieben mit sich. Hier müssen die Beiträge zu einem Zeitpunkt entrichtet werden, zu dem die tatsächliche Höhe, insbesondere bei Abrechnung nach erbrachten Arbeitsstunden, noch gar nicht bekannt ist. Im Folgemonat müssen die Erklärungen der Arbeitgeber dann entsprechend den tatsächlichen Entgelten korrigiert werden. Die CDU in Niedersachsen setzt sich daher dafür ein, eine praktikable Regelung zu schaffen, bei der der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erst mit Feststehen der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und somit der tatsächlichen Beitragsschuld in 12 Tranchen im Jahr zu entrichten ist. Durch eine Änderung des § 23 Abs. 1 SGB IV wurde bundesgesetzlich zum 1. Januar 2006 der Fälligkeitstermin für Sozialversicherungsbeiträge vorgezogen. Mit dieser Vorverlagerung sollte ursprünglich den Sozialversicherungsträgern Liquidität verschafft und ihre gesamtwirtschaftliche Lage damit verbessert werden. Sozialversicherungsbeiträge sind nunmehr jeweils zum drittletzten Banktag eines Monats fällig. Bei Lohnabrechnungen mit variablem Bestandteil (Stundenlöhne, Akkordlöhne etc.) ist zur rechtzeitigen Übermittlung der Beitragsnachweise bis zum fünftletzten Werktag des Monats eine Beitragsschätzung für den laufenden Monat vorzunehmen. Diese Vorverlegung wurde insbesondere vom Handwerk als problematisch angesehen, da sie zu erheblichen, neuen bürokratischen Aufwendungen geführt hat. Zudem wurde durch die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge den Unternehmen rund 20 Mrd. Euro an Liquidität entzogen. Dies gilt es rückgängig zu machen. Damit würde insbesondere den Bereichen, in den Schichtzuschläge, vergütete Überstunden, Umsatzbeteiligungen und andere, monatlich variable Entgelte anfallen, eine Entlastung zuteil.