Götz: Rot-grünes Personalvertretungsgesetz bleibt weit hinter Versprechungen zurück

14. Dezember 2015

Hannover. Als „große Enttäuschung für die Gewerkschaften“ bezeichnet der CDU-Landtagsabgeordnete Rudolf Götz das rot-grüne Personalvertretungsgesetz, das heute im Landtag verabschiedet worden ist. „Noch vor der Landtagswahl wurde ein konkreter Forderungskatalog der Gewerkschaften als Initiative in den Landtag eingebracht – umgesetzt wird von SPD und Grünen jetzt jedoch nur ein geringer Teil der Versprechungen“, kritisiert Götz. So würden Freistellungen für Personalräte nicht wie angekündigt erweitert – die Beteiligungsrechte für Personalräte nur in geringem Umfang. „Im Schulbereich bedeutet das Gesetzes sogar eine Verschlechterung für die Beschäftigten“, betont Götz.

Auch die Kommunen sowie die öffentlichen Versicherer und die Sparkassen seien zutiefst unzufrieden mit dem rot-grünen Gesetzentwurf, der für sie vor allem zusätzliche Kosten bedeute. „Erst lassen sich SPD und Grüne viel Zeit mit dem Gesetz, um es dann noch schnell vor den Personalratswahlen durch den Landtag zu peitschen“, sagt Götz. „Das heute verabschiedete Gesetz macht deutlich: Rot-Grün hat die Gewerkschaften betrogen.“

Herausgeber:
CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle
cdu-fraktion-niedersachsen.de