Neues Rettungsdienstgesetz verschafft Kommunen Rechtssicherheit

15. Februar 2012

Fritz Güntzler MdL

Heute haben die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie Recht und Verfassung ihre Beratungen zum neuen Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz abgeschlossen. Dazu erklärte der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Fritz Güntzler: „Das neue Gesetz schafft Rechtssicherheit für alle zuständigen Kommunen und die Organisationen des Rettungsdienstes. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH zum Vergaberecht wichtig. Die Kommunen können sich jetzt frei entscheiden: Für das Submissionsmodell, bei dem der Rettungsdienst bei der Kommune angesiedelt ist und von dieser bezahlt wird. Oder für das Konzessionsmodell, bei dem den Rettungsdiensten die gesamte Aufgabe des Ret-tungsdienstes übertragen wird, diese sich aber alleine finanzieren müssen.“ Güntzler erklärte weiter: „Soweit europaweite Ausschreibungen stattfinden, haben wir sichergestellt, dass die Fähigkeit, sich am Katastrophenschutz und Großschadenslagen zu beteiligen, ein Kriterium bei der Vergabe ist.“ Auf diese Weise würde das ehrenamtliche Engagement in Organisationen und deren Arbeit bei der Entscheidung der Kommunen ausdrücklich anerkannt werden. Das Gesetz soll während der kommenden Plenarwoche beschlossen werden. „Damit ermöglichen wir der Region Hannover, noch im März über das zukünftige Modell in der Region zu entscheiden“, so Güntzler. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de