Niedersachsen erhält zeitgemäßes Brandschutzgesetz
Niedersachsen erhält künftig ein modernes Brandschutzgesetz, das die Bedürfnisse der Freiwilligen Feuerwehren noch stärker berücksichtigt. Das hat heute der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Fritz Güntzler, erklärt, nachdem die Fraktionen von CDU und FDP den Gesetzentwurf in ihren Sitzungen beschlossen hatten. Güntzler sagte: „Grundsätzlich hat sich das bisherige Brandschutzgesetz von 1978 bewährt. Mit Blick auf die Veränderung der Gesellschaft, nicht zuletzt durch den demografischen Wandel, musste es aber angepasst werden.“ Als eine wichtige Neuerung des niedersächsischen Brandschutzgesetzes nannte Güntzler die Möglichkeit, künftig in zwei Freiwilligen Feuerwehren Mitglied zu sein – am Wohnort und am Arbeitsort. „Gerade Berufspendlern kommt diese Gesetzesänderung entgegen“, sagte der CDU-Innenpolitiker. „Durch die zum Teil längeren Wege zwischen Arbeit und Wohnung ist es sinnvoll, die ehrenamtlichen Feuerwehrleute da einzusetzen, wo sie regelmäßig zur Verfügung stehen.“ Ein zentrales Anliegen sei es zudem, die Nachwuchsarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen. „Erstmalig werden die Kinderfeuerwehren im Gesetz ausdrücklich erwähnt. Die Kommunen sollen ein besonderes Augenmerk auf die Förderung und Unterstützung der jungen Brandbekämpfer legen“, erläuterte Güntzler den Gesetzentwurf. Gleichzeitig erhielten die Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen der Kostenerstattung besondere Aufwendungen geltend zu machen, zum Beispiel, wenn Löschwasser während des Einsatzes in einem Industriebetrieb kontaminiert und besonders entsorgt werden müsse. Der Gesetzentwurf soll noch im Februar-Plenum beraten werden. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle