Initiativantrag: Missbrauch von Werkverträgen stoppen, tarifliche Mindestlöhne wirksam durchsetzen
Die Regeln der Sozialen Marktwirtschaft müssen für alle Bereiche und Branchen innerhalb unserer Wirtschaft gelten. Eine Marktwirtschaft ist nur dann sozial, wenn es auch auf dem Arbeitsmarkt fair zugeht – auch gegenüber jenen, die nur zeitweilig hier leben und arbeiten. Lohndumping, Endlosketten von Werkverträgen Umgehung fairer Arbeitsbedingungen sowie menschenunwürdige Lebensverhältnisse widersprechen unserem christlichen Menschenbild. Der Arbeitsmarkt in Niedersachsen hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Unter den CDU-geführten Landesregierungen sank zwischen 2003 und 2013 die Arbeitslosenzahl um 30 Prozent. Wir freuen uns über die geringste Arbeitslosenquote seit 20 Jahren. Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes spielte für diese Entwicklung eine wichtige Rolle. Zudem sind Werkverträge seit Jahrzehnten zentrales Element unseres arbeitsteiligen marktwirtschaftlichen Systems. Sie dürfen nicht durch schwarze Schafe in Misskredit gebracht werden. Leider gibt es in verschiedenen Branchen jedoch eine Entwicklung, bei der die Einschaltung von deutschen aber auch ausländischen Subunternehmern auf Werkvertragsbasis zu nicht hinnehmbaren Nachteilen der Beschäftigten führt. Die CDU in Niedersachsen fordert daher die Tarifpartner der von Missbrauch betroffenen Branchen auf, umgehend die Voraussetzungen zu schaffen, damit Mindestarbeitsbedingungen wie tarifliche Mindestlöhne wirksam vereinbart werden können und alle Beschäftigten diesen tatsächlich erhalten. Werkverträge dürfen nicht als neues Schlupfloch für Lohndumping und unangemessene Behandlung der Beschäftigten missbraucht werden. Um dies kurzfristig zu erreichen, ist ein stufenweises Vorgehen erforderlich:
- Wir fordern einen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) erstreckten Mindestlohn-Tarifvertrag für die Fleischbranche. Dieser muss flächendeckend für eine angemessene Vergütung (Mindestlohn) sorgen. Hierfür muss die Branche einen AEntG-konformen Tarifvertrag abschließen, der Gesetzgeber die Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufnehmen und der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Die Unternehmen der Branche fordern wir auf, sich bis zum Zeitpunkt der allgemeinen Verbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrages und mit Blick auf die Qualität der weitergehenden Rahmenbedingungen (z. B. angemessene Unterkunft) kurzfristig per Vertrag auf einen Kodex für faire Arbeitsbedingungen zu verpflichten. Dieser muss empfindliche Sanktionen für die Werkvertrags-Partner bei Vertragsverletzungen beinhalten.
- Um Scheinwerkverträge mit Zeitarbeitsfirmen unwirtschaftlich zu machen, setzen wir uns für eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ein. Stellt sich ein Werkvertrag als rechtswidrige verdeckte Arbeitnehmerüberlassung heraus, darf sich der faktische Arbeitgeber nicht auf eine vorsorglich vorhandene Verleiherlaubnis berufen können (Leiharbeit). In diesem Fall muss der Equal-Pay-Grundsatz (= gleicher Lohn für gleiche Arbeit) gelten und das Unternehmen den Arbeitnehmer zu den Konditionen seiner Stammbelegschaft übernehmen.
- Effektivere Kontrollen und mehr Kompetenzen für die Prüfer der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Zolls, der Finanzämter und der lokalen Ordnungsbehörden sollen die Einhaltung der bestehenden Regeln verbessern. Die Behörden müssen noch intensiver und zielgerichteter zusammenarbeiten und, wo notwendig, personell verstärkt werden. Ausgebaut werden soll das Netz der Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer, um die Beschäftigte besser über ihre Rechte zu informieren.
Mit einer landesgesetzlichen Regelung müssen die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen die Möglichkeit erhalten, definierte Mindeststandards der Wohnsituation bei der Unterbringung von Werkvertragsarbeitern effektiv auf deren Einhaltung hin prüfen und Verstöße sanktionieren zu können. Wir fordern SPD, Grüne und FDP auf, die aktuelle Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion hierzu zu unterstützen. Die Kommunen sind aufgerufen, ihre Kontrollmöglichkeiten über die lokalen Ordnungsbehörden vollständig auszuschöpfen.