Krankenhaus-Transparenzgesetz lenkt von wahren Problemen ab
Hannover. „Das Krankenhaustransparenzgesetz ist nichts weiter als eine Ablenkung von den wahren Problemen in der deutschen Krankenhausversorgung. Es ist alarmierend, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das notwendige Vorschaltgesetz verweigert, das entscheidend wäre, um drohende Krankenhausinsolvenzen zu verhindern. Die CDU-Landtagsfraktion hat deshalb die rot-grüne Landesregierung schon mehrfach aufgefordert, die Kliniken in Niedersachsen mit Krediten über die NBank zu unterstützen, um Liquiditätsengpässe kurzfristig zu vermeiden“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Volker Meyer.
„Die vorläufige Zuordnung von Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, ist außerdem ein willkürlicher Eingriff in die Hoheit der Länder. Dies sorgt nicht nur für Unklarheit und Verwirrung bei Patientinnen und Patienten, da die Leistungsgruppen noch nicht mit den Ländern abgestimmt sind, sondern generiert obendrein einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand. Die endgültige Zuordnung der Leistungsgruppen sollte in die Hände der Länder gelegt werden, anstatt durch voreilige Maßnahmen und staatliche Gesundheitssteuerung Verwirrung zu stiften“, so Meyer weiter.
„Die CDU-Fraktion fordert daher vehement eine umfassende Krankenhausreform, die einen echten Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern ermöglicht und nicht eine zentralisierte Steuerung. Ministerpräsident Weil und Gesundheitsminister Philippi müssen endlich in Kooperation mit ihren Länderkollegen Druck auf Bundesminister Lauterbach ausüben. Das Ziel sollte nicht das Krankenhaussterben, sondern eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Sicherstellung der Krankenhausversorgung sein“, so Meyer abschließend.