Landesregierung darf nach erneuter Flucht eines Straftäters die elektronischen Fußfessel nicht länger ablehnen
Angesichts der Flucht eines Straftäters aus der JVA Rosdorf erneuert der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Reinhold Hilbers, die Forderung der CDU nach Einsatz der elektronischen Fußfessel: „Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung darf die Landesregierung den Einsatz einer elektronischen Fußfessel nicht länger grundsätzlich ablehnen. Eine Fußfessel kann Straftäter, die eine Flucht planen, entweder von ihrem Vorhaben abschrecken oder die anschließende Fahndung erleichtern. In Hessen beispielsweise ist der Einsatz der Fußfessel gesetzlich geregelt und hat sich als Instrument für eine engmaschige Überwachung von Straftätern bewährt. Warum soll sie nicht auch in Niedersachsen für mehr Sicherheit sorgen können?“
Hilbers spricht sich zudem dafür aus, die Praxis der Therapien und Prognosen auf den Prüfstand zu stellen: „Dass der missglückte Ausgang offenbar Teil einer Prüfung war, ob Sicherungsverwahrung notwendig ist, lässt sich gegenüber der Bevölkerung kaum erklären. Experimente auf Kosten der öffentlichen Sicherheit darf es nicht geben. Da der Entflohene laut Medienberichten seine gesamten Ersparnisse bei sich trug, hatte er offenbar nur auf eine passende Möglichkeit gewartet, um zu fliehen. Zweifel an der Zuverlässigkeit der bisherigen Gefährlichkeitseinschätzung des Mannes liegen auf der Hand.“