McAllister kämpft für Volkswagen
„Die Landesregierung sieht dem von der Kommission angestrebten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gelassen und mit Zuversicht entgegen.“ Mit diesen Worten kommentierte Ministerpräsident David McAllister am heutigen Dienstag im Rahmen einer VW-Betriebsversammlung vor 18.000 Konzern-Mitarbeitern in Wolfsburg den Beschluss der EU-Kommission, gegen Deutschland wegen des VW-Gesetzes ein erneutes Vertrags-Verletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuleiten. Denn eine qualifizierte Mehrheit für Beschlüsse von Hauptversammlungen sei legal. Außerdem hätten die Aktionäre im Dezember 2009 die von der EU-Kommission kritisierte Regelung in Bezug auf die verminderte Sperrminorität in freier Entscheidung mit fast 99-Prozent-Mehrheit in der VW-Satzung bestätigt. Sie verstoße nicht gegen Europarecht – dort sind keine bestimmte Grenzwerte für Sperrminoritäten genannt. Mit der Novelle des VW-Gesetzes vom 30. Juli 2009 hatte der Deutsche Bundestag das Urteil des EuGH vom 23. Oktober 2007 zur Beschränkung der Stimmrechtsanteile bei VW vollständig umgesetzt. Den Zeitpunkt, den die EU-Kommission für ihre erneute Attacke auf das VW-Gesetzt gewählt hatte, hält McAllister für geradezu „grotesk“: „Alle stellen sich in diesen Wochen, wo es um die Zukunft Europas geht, die Frage: Haben die in Brüssel nicht andere Probleme?“ Die Rolle des Landes Niedersachsen, das der Ministerpräsident im VW-Aufsichtsrat vertritt, hält McAllister für wichtig: „Das Land ist ein stabiler und fester Ankeraktionär.“. Es gehe Niedersachsen nicht um eine schnelle Rendite, sondern um den langfristigen Erfolg. „Wir wollen gemeinsam mit Ihnen ein Zeichen im Kampf für das VW-Gesetz setzen“, rief er den 18.000 VW-Mitarbeitern zu. Für Niedersachsen sei es von überlebenswichtiger Bedeutung, dass Wolfsburg Sitz von Volkswagen bleibe, betonte der Ministerpräsident. Der Automobilkonzern ist der größte Arbeitgeber in Niedersachsen. Mit mehr als 30 Produktionsstandorten in zwölf Ländern Europas und weiteren 25 Standorten weltweit hat der Konzern mit seinen 435.000 Mitarbeitern als einer der führenden Autobauer eine zentrale Bedeutung als Industriekonzern, weit über Niedersachsen hinaus. Das VW-Gesetz sichere daher zehntausende Arbeitsplätze im Herzen Europas, stellte David McAllister klar. „Deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass die Kommission ausgerechnet ein Unternehmen diskreditiert, das an seinen Standorten in ganz Europa für wirtschaftliche Stabilität sorgt“, so der Ministerpräsident in seiner ersten Reaktion auf den Kommissionsbeschluss. In Wolfsburg legte er heute nach: „Insgesamt bringt die EU-Kommission ohne Not Unruhe in ein wirtschaftlich höchst erfolgreiches Unternehmen, wodurch letztlich auch das Vertrauen der Menschen in die europäischen Institutionen belastet wird.“ Er forderte die Kommission in französischer und deutscher Sprache auf, von einer Klage gegen die Bundesrepublik vor dem EuGH Abstand zu nehmen. Das VW-Gesetz stammt aus dem Jahr 1960 und schreibt fest, dass bei der Volkswagen AG wichtige Beschlüsse, beispielsweise Satzungsänderungen und Kapitalerhöhungen, nur mit einer mindestens 80-prozentigen Mehrheit der Stimmen getroffen werden können. Da das Land Niedersachsen mehr als 20 Prozent der VW-Anteile hält, sind derartige Beschlüsse nicht ohne Zustimmung des Landes möglich. Außerdem bedürfen Entscheidungen zur Errichtung und zur Verlegung von Produktionsstätten einer Zwei-Drittel-Mehrheit im VW-Aufsichtsrat. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die die Hälfte der Mitglieder stellen, können die Errichtung und Verlegung von Betriebsstätten somit verhindern. Weitere Informationen: