Drei Wahlkreuze
Alle Stimmen für die CDU!

Richtlinie zur Kommunalwahl 2016

9. Mai 2016

Beschluss des Landesvorstandes der CDU in Niedersachsen vom 15. Januar 2016

Die CDU in Niedersachsen ist die Volkspartei der Mitte und will bei den Kommunalwahlen am 11. September 2016 erneut stärkste Partei in Niedersachsen werden. Frauen und Männer aus allen Bereichen und Generationen sind aufgefordert, sich als Kandidaten im Interesse ihrer Gemeinden, Städte und Kreise zur Wahl zu stellen.

Mit der Änderung des § 6 der Verfahrensordnung der CDU in Niedersachsen zur Kommunalwahl durch den Landesparteitag 2015 in Osnabrück wurde den Vorständen der CDU vor Ort konkrete Vorgaben zur besseren Berücksichtigung von jungen Kandidaten und Frauen gemacht.

Auf Platz 1 bis 6 jedes Wahlvorschlages der Vorstände an die Aufstellungsversammlung soll mindestens je ein Kandidat unter 30 Jahre und je ein Kandidat unter 40 Jahre alt sein, davon mindestens einer auf einem der ersten drei Plätze. Innerhalb der ersten sechs Plätze sollen mindestens zwei Frauen nominiert werden, davon mindestens eine auf den ersten drei Plätzen.

Darüber hinaus gilt die folgende Richtlinie zur Kommunalwahl 2016:

  1. Die höchstmögliche Zahl der Listenplätze ist auszuschöpfen. Nach Möglichkeit soll jedem Mitglied der CDU, das zur Kandidatur bereit ist, die Chance auf Berücksichtigung auf den Listen der CDU eröffnet werden.
  2. Eine Mitgliedschaft der Kandidaten der CDU in der CDU ist selbstverständlich erwünscht. Die Kandidatur von Nichtmitgliedern auf den Listen der CDU ist möglich, sofern sie keiner konkurrierenden politischen Gruppierung angehören und sich mit den Zielen und Grundüberzeugungen der CDU identifizieren können. Wer sich als Parteiloser auf der Liste der CDU zur Wahl stellt, muss jedoch die gleichen Verpflichtungen aus der Finanz- und Beitragsordnung übernehmen wie ein gewähltes CDU-Mitglied.
  3. Wegen der Repräsentanz aller Bevölkerungsgruppen sind besonders Arbeitnehmer, Freiberufler und Mittelständler bei der Listenaufstellung auch auf vorderen Plätzen zu berücksichtigen.
  4. Die CDU bemüht sich besonders, Vertreter aus Vereinen und Verbänden sowie Aussiedler und EU-Bürger anderer Nationalitäten für eine Kandidatur zu gewinnen.
  5. Es wird empfohlen bei allen Aufstellungsversammlungen, soweit organisatorisch möglich, das Urwahlprinzip anzuwenden.
  6. Jeder Kandidat der CDU zu einer kommunalen Vertretung hat grundsätzlich die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen persönlichen Wahlkampf zu führen.

Der CDU-Landesvorstand erwartet, dass Abweichungen von dieser Richtlinie im nächsthöheren Parteivorstand begründet und beraten werden.