Meyer: Niedersachsen darf bei Anwendung der Konnexität nicht länger hinterherhinken

6. Mai 2015

Hannover. Nach Einschätzung des CDU-Landtagsabgeordneten Volker Meyer ist das Verfahren zur Bestimmung von kommunalen Kosten bei der Umsetzung von Gesetzentwürfen in Niedersachsen nach wie vor völlig unklar. „Vor allem im Hinblick auf die Kostenschätzung sind sich Land und Kommunen selten einig – gesetzliche Regelungen, die klare Richtlinien vorgeben gibt es bislang nicht“, so Meyer. „Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind da wesentlich weiter – Niedersachsen ist das letzte westdeutsche Flächenland, ohne Regelung zur Anwendung der Konnexität. Wir dürfen bei dieser Entwicklung nicht länger hinterherhinken.“ Bereits im vergangenen Jahr hatte die CDU-Fraktion deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. „In der heutigen Anhörung haben die Kommunalen Spitzenverbände unseren Vorschlag ausdrücklich begrüßt“, betont Meyer. „Ein Konnexitätsanwendungsgesetz schafft Klarheit und Transparenz im Sinne der Kommunen. Eine kommunalfreundliche Landesregierung braucht ein solches Gesetz nicht scheuen.“

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