Meyer: Resozialisierung von Inhaftierten darf nicht zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung gehen

13. Januar 2016

 

Hannover. Der CDU-Landtagsabgeordnete Volker Meyer begrüßt den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur wirksamen Resozialisierung von Inhaftierten, der heute in der Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen beschlossen worden ist. Zuvor hatten sich die Ausschussmitglieder auf die Aufnahme der Änderungsvorschläge der CDU-Landtagsfraktion verständigt. „Ziel des Antrags ist, dass die Bevölkerung nicht gefährdet wird – ihre Sicherheit muss die Grenze für jede Resozialisierungsmaßnahme sein“, sagt Meyer.

Bei vielen Inhaftierten in Niedersachsen bestehe zudem ein Suchtproblem, das es zunächst zu behandeln gelte so Meyer. „Damit Resozialisierungen erfolgreich sein können, ist vor allem ein umfangreicheres Angebot an Drogentherapien erforderlich.“ Positiv beurteilt Meyer, dass der ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) entgegen der ursprünglichen Formulierung weiter eigenständig bleiben soll.

 

Herausgeber:
CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle
cdu-fraktion-niedersachsen.de