Missbrauchskandal von Lügde muss mehr Folgen haben
Althusmann fordert stärkere Netzwerke zwischen Jugendämtern, Ärzten und Strafverfolgungsbehörden und schärfere Strafen
Der Missbrauchsskandal in Lügde sorgt nach wie vor für Fassungslosigkeit. Das unvorstellbare Ausmaß des Kindesmissbrauches und das damit verbundene unendliche Leid der Kinder zeigen deutlich, wie wichtig es ist, mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegenzuwirken. „Wir müssen die Netzwerke zwischen Jugendämtern, Ärzten und Strafverfolgungsbehörden zum Schutz unserer Kinder deutlich verstärken. Für Täter und Mittäter müssen drastische Strafen verhängt werden, nur so können abschreckende Signale nach außen erreicht werden. Ob der Gesetzgeber zu Änderungen am Strafgesetzbuch kommen muss, ist dringend zu prüfen“, ist der CDU Landesvorsitzende Dr. Bernd Althusmann überzeugt.
Die CDU in Niedersachsen wird auf ihrem Landesparteitag im August das Thema umfassend aufgreifen und über eine ganzes Maßnahmenpaket beraten, um Kindesmissbrauch wirksam zu bekämpfen. Anträge sind hierzu durch den Landesfachausschuss Innen und Justiz sowie durch den CDU Kreisverband Northeim eingebracht worden.
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Zentrales Thema ist die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet. „Hier kann es nicht richtig sein, dass der Besitz von Kinderpornografie nahezu als so etwas wie ein Kavaliersdelikt angesehen wird. Auch hier müssen wir prüfen, ob der Strafrahmen deutlich strenger werden muss, so dass auch hier eine abschreckende Wirkung für Täter erzielt wird“, so Althusmann. Es ist ein Fehler, die Entscheidung der Detmolder Richter als zu lasch zu kritisieren, die Grundlage liege im Strafgesetzbuch. Althusmann will daher im Rahmen der Beratung auf dem Landesparteitag eine Verschärfung des Strafgesetzbuches diskutieren. „Wer kinderpornografisches Material nutzt, muss als Straftäter gesehen werden, der keine Nebenrolle spielt“, ist Althusmann überzeugt.
Zu den weiteren Forderungen gehören ein verbessertes niederschwelliges Informations- und Unterstützungssystem zwischen allen Beteiligten von den Betroffenen bis zu den Behörden. Auch die Frage der Verjährung von Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen müssen auf den Prüfstand. Verstärkt zum Einsatz kommen soll auch neue Digitaltechnik unter Einbeziehung der Möglichkeiten „künstlicher Intelligenz“ bei der Sichtung und Auswertung großer Datenmengen im Rahmen der Strafverfolgung bei Kindespornographie. Die Strafverfolgungsbehörden sollen die rechtliche Möglichkeit bekommen, effektiv im „Darknet“ zu ermitteln. Die Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs von Kindern soll unter Strafe gestellt werden und deutsche Internet Service Provider sollen gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle auf Kinder- und Jugendpornographie an eine zentrale Stelle, z.B. beim Landes- oder Bundeskriminalamt, zu melden.