Mohr: Vertragsamateure von neuem Mindestlohn-Gesetz ausgeschlossen – CDU begrüßt Einigung bei Spitzentreffen in Berlin

24. Februar 2015

Hannover. Mit Erleichterung hat der sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Adrian Mohr, den am Montag in einem Spitzengespräch zwischen Vertretern der Bundesregierung und DOSB sowie DFB in Berlin gefundenen Kompromiss für die Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Sportvereinen aufgenommen. „Der Konsens eröffnet für die Sportvereine einen gangbaren, rechtssicheren Weg. Es war wichtig, dass sie eine Handlungsanweisung an die Hand bekommen, die in der praktischen Arbeit vor Ort eine vernünftige Perspektive bietet“, sagte Mohr.

Der Kompromiss sieht vor, dass für Vertragsspieler etwa in Fußball- oder Handballvereinen künftig der Mindestlohn nicht gelten soll, auch wenn die Vertragsspieler bei der Minijob-Zentrale von ihren Vereinen angemeldet wurden.

„Damit ist eine praxis- und alltagstaugliche Lösung gefunden worden. Schließlich steht hier nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund“, so Mohr. „Deshalb kann hier nicht auch nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesprochen werden.“

Auch für die vielen ehrenamtlichen Kräfte in den 90.000 deutschen Sportvereinen konnte eine Lösung gefunden werden: Sie fallen ebenfalls nicht unter den Mindestlohn, wenn ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Broterwerb dient. Die neue Regelung sieht zudem vor, dass Vereine ehrenamtliche Kräfte nicht als Mini-Jobber anstellen müssen, sondern ihnen stattdessen Aufwandsentschädigungen zahlen und Ausfallersatz erstatten können. „Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss wird die notwendige Rechtsicherheit für die Vereine geschaffen. Insbesondere werden den Clubs umfangreiche Dokumentationspflichten erspart, die zu einem unnötig großen Bürokratieaufwand im Ehrenamt geführt hätten“, erklärte Mohr.

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