Sonntagsverkauf für niedersächsischer Gartenbetriebe sorgt für fairen Wettbewerb

12. Oktober 2011

Jens Nacke MdL

Geschäfte, deren Sortiment vor allem Blumen und Pflanzen umfasst, können künftig wieder sonntags öffnen. Das erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, anlässlich der heute im Landtag verabschiedeten Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. „Mit der heutigen Gesetzesänderung stellen wir die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Gartenbetriebe zu den Verkaufsstellen in den angrenzenden Bundesländern sicher und erhalten zudem die bereits seit Jahrzehnten geübte Praxis.“ Die Gesetzesänderung beziehe sich auch auf Verkaufsstellen in anerkannten Ausflugs-, Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorten, wie Nacke erläuterte. Diese können jetzt für acht Stunden in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober öffnen; Gartenbetriebe dürfen in dem selbem Zeitraum für jeweils drei Stunden ihre Verkaufsräume öffnen. „Die heute beratene Lösung kommt allen Interessierten gleichermaßen zugute“, sagte Nacke – „Betrieben, Mitarbeitern und Kunden“. Der CDU-Politiker zeigte sich erfreut, dass Niedersachsens Geschäfte bereits in der Adventszeit von der Gesetzesänderung profitieren können. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de