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Naturschutzverordnung gleicht Misstrauensvotum gegen Niedersachsens Angler

16. Juni 2016

Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer, sieht in der vom NLWKN und Landkreistag erstellten Musterverordnung für Naturschutzgebiete ein Misstrauensvotum gegen Niedersachsens Angler. „Bei der Erstellung einer weitreichenden Verordnung werden ausgerechnet die Experten für Gewässerschutz und Erhalt der Artenvielfalt – die Fischer und Angler – außen vor gelassen. Ihnen wird stattdessen eine Musterverordnung vorgesetzt, die ohne weiteres ein Angelverbot an hunderten von Flusskilometern bedeuten kann. Damit droht den Mitgliedern von Niedersachsens größtem Naturschutzverband von heute auf morgen der Ausschluss von ihren gepachteten Gewässern. Diejenigen, die mit großem finanziellen und personellen Aufwand zum Erhalt und zur Pflege unserer Natur beitragen, würden aus Gründen des Naturschutzes vom Gewässer verbannt – wie grotesk.“

Die Einlassung des Umweltministeriums, dass eine Einzelfallprüfung durch die unteren Naturschutzbehörden notwendig sei, nannte Bäumer ein „übliches Ablenkungsmanöver“: „Das zuständige Umweltministerium wälzt die Verantwortung für die folgenreiche Verordnung besser gleich auf die Landkreise ab, anstatt unter Beteiligung des Anglerverbandes eine Regelung zu finden, mit der sich Naturschutz und Angelrechte vereinen lassen. Genau das scheint es in der Wahrnehmung des Umweltministeriums nämlich nicht zu geben.“

Mit einer Anfrage will die CDU-Fraktion das drohende Angelverbot zum Thema im Landtag machen.