Qualität und Vielfalt an Niedersachsens Schulen sichern – rot-grünes Schulgesetz ist ein Chancenvernichtungsgesetz!

18. Februar 2015

Plenarrede des CDU-Landtagsabgeordneten Kai Seefried TOP 6 „Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes“ (Entwurf der Landesregierung und TOP 7 „Qualität und Vielfalt an Niedersachsens Schulen sichern – rot-grünes Schulgesetz ist ein Chancenvernichtungsgesetz!“ (Antrag der CDU-Fraktion)

– Es gilt das gesprochene Wort –

Während hier im Landtag SPD und Grüne gemeinsam mit der Landesregierung versuchen, ihre Schulgesetzänderung schön zu reden und die Öffentlichkeit in unserem Land über die wirklichen Konsequenzen hinweg zu täuschen, ist die Realität im Land bereits bekannt und bei den Niedersachsen angekommen. Diese Schulgesetzänderung ist:

  • der Generalangriff auf unser bisheriges vielfältiges Schulsystem!
  • das Ende der Wahlfreiheit für die Eltern für den besten Lern- und Förderort für ihr Kind!
  • das Ende des Leistungsgedankens in der Schule!

Das, was hier passiert, ist der letzte krampfhafte Versuch, rot-grüne Bildungsideologie aus der Mottenkiste der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts à la von Oertzen in Niedersachsen umzusetzen. Kurzum: Niemand braucht dieses Chancenvernichtungsgesetz! Frau Ministerin, ziehen Sie es wieder zurück! Niemand in Niedersachsen will die leidige Debatte um Schulstrukturen wieder führen. Wir wollen keine Debatte, die Schulformen gegenseitig ausspielt. Wir sagen aber nicht einfach Nein zu Ihren Plänen, sondern wir stehen für einen Gegenentwurf. Wir stehen für den Erhalt eines vielfältigen, durchlässigen Bildungssystems mit einer hohen Wahlfreiheit für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Eine Wahlfreiheit von verschiedenen Bildungswegen über den akademischen Weg über das Gymnasium mit dem Abitur hin zur Hochschule und Universität oder auch in die duale Ausbildung oder das duale Studium. Oder über den Berufsbildenden Weg von Oberschulen, Haupt und Realschulen hin in die duale Ausbildung in die Berufsbildenden Schulen und Beruflichen Gymnasien mit allen Möglichkeiten bis hin zum Studium nach erfolgreicher Ausbildung. Und natürlich auch mit Gesamtschulen und Förderschulen. Ein solches System schafft Chancen! Schule ist eben keine Institution zur Herstellung von Gleichheit, sondern zur Förderung von Verschiedenheit und Individualität. Wir brauchen Ihre Schulgesetzänderung nicht! Wir wollen über Inhalte sprechen, über Weiterentwicklung von Qualität und nicht wie SPD und Grüne nur über Strukturen. Die Debatte darüber, wie das neue G9 in Niedersachsen wirklich aussehen soll, kommt viel zu kurz. Genau dies haben wir immer befürchtet. Die inhaltliche Debatte über diese wichtige Frage geht in dem Wust Ihrer Schulgesetzänderung vollkommen unter. Wir brauchen hier eine nachhaltige Debatte über eine wirkliche Stärkung unserer Gymnasien, die nicht nur auf dem Papier steht, sondern die wirklich auch gewollt ist! Wir wollen auch in Zukunft starke Gymnasien! Wir wollen, dass auch zukünftig das Abitur etwas wert ist! Wir wollen, dass leistungsstarke Schülerinnen und Schüler auch entsprechend gefördert und gefordert werden! Dafür brauchen wir motivierte Lehrkräfte in unseren Schulen. Sie haben mit ihren bisherige Entscheidungen und ihrer bisherigen Politik genau das Gegenteil erreicht. Wir brauchen Ihre Schulgesetzänderung nicht! Bei der wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, dem Recht auf Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler, gefährden Sie von SPD und Grünen die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion. Sie spielen mit dem Wohl unserer Kinder! Wir brauchen auch hier eine inhaltliche Debatte und keine Strukturdiskussion. Ich kann doch in der jetzigen Situation nicht einfach sagen: ich schaffe eine Schulform die Schülerinnen und Schüler, die diese Unterstützung benötigen und entsprechend fördert, einfach mal ab und damit gelingt dann die Inklusion. Wir müssen jetzt über Inhalte sprechen, wir müssen die aktuellen, in der Umsetzung auftretenden, Probleme ansprechen und Lösungen erarbeiten. Wir müssen vor allem alles dafür tun, alle Beteiligten auf diesem Weg mitzunehmen. Niemand darf überfordert werden! Nicht die Eltern, nicht die Lehrer und vor allem nicht unsere Kinder, denn um sie geht es hier. Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen steht nach wie vor festgeschrieben, dass die Förderschule Sprache abgeschafft werden soll. Mit der Veröffentlichung der neuen Variante der Schulgesetzänderung haben Sie für diese Schulen jetzt einen Bestandsschutz angekündigt. Aber was heißt das? In der Aufzählung der Förderschulformen in Niedersachsen taucht die Förderschule Sprache nicht mehr auf! Lediglich in den Übergangsregelungen in §183 findet man dann die Förderschulen Sprache noch als Fußnote, die zwar den Bestand absichert, die aber weder Neugründungen noch eine Weiterentwicklung ermöglicht. Zu den Förderklassen Sprache an den Grundschulen findet man im Schulgesetz gar nichts! Ich frage Sie: Was haben Sie hier vor? Gilt Ihr Koalitionsvertrag nicht mehr? Oder ist das hier alles ein großes Täuschungsmanöver? Sie setzen Ihren Weg der Turboinklusion mit der Abschaffung der Förderschule Lernen fort. 160 Schulen in unserem Land wollen Sie per Gesetz verbieten. Das ist ein Fehler! Genauso wie es ein Fehler ist, in der derzeitigen Umsetzung die Förderschule Lernen im Grundschulbereich einfach gesetzlich auslaufen zu lassen. Auch hier hilft eine Betrachtung der Realität. Die Förderschule Lernen im Grundschulbereich ist in einigen Bereichen unseres Landes die einzige Förderschule in erreichbarer Nähe. Häufig sind hier dann auch noch andere Förderbereiche angegliedert wie Sprache oder Emotionale und Soziale Entwicklung. Mit der derzeitigen Regelung ziehen wir diesen Schulen das Fundament weg. Die Situation ist hier im Land ganz unterschiedlich. Bei mir im Landkreis Stade spielt die Förderschule Lernen im Grundschulbereich keine große Rolle mehr. Regionale Inklusionskonzepte haben hier in über 10 Jahren bereits viel bewegt. Ganz anders sieht es als Beispiel im Wahlkreis der Ministerin in Northeim aus! Herr Politze und Herr Scholing, Sie waren bei der Podiumsdiskussion dort in der Förderschule dabei. Die Eltern standen dort weinend vor uns und wollen die Schule für ihre Kinder erhalten. Wenn man Fehler erkennt, muss man diese auch ansprechen und lösen. Wir brauchen Möglichkeiten für regionale Wege und regionale Konzepte, die alle Beteiligten vor Ort einbindet. Wir brauchen Ihre Schulgesetzänderung nicht! Die Pläne zur Einführung von Regionalstellen für schulische Inklusion (ReschI), als reines bürokratisches Monster, sind Ihnen in den letzten Wochen um die Ohren geflogen. Ihre Planungen gehen an allen bisherigen Ansätzen von Förderzentren zur Steuerung der Inklusion und auch als pädagogische Heimat der Lehrkräfte vorbei. Jetzt bleiben die Förderschulen als Förderzentren zunächst im Schulgesetz erhalten. Die Ministerin kündigt aber bereits an, das Konzept der ReschIs weiter zu verfolgen. Man kann es auch kurz fassen: ReschIs machen auch Förderschulen Sushi. Wir brauchen Ihre Schulgesetzänderung nicht! Wir wollen keine Einschränkung der Wahlfreiheit der Eltern für den besten Lern- und Förderort für ihr Kind! Wir brauchen Ihre Schulgesetzänderung nicht! Wir wollen keine Einschränkung der Wahlfreiheit der Eltern bei der Auswahl der richtigen Schule für ihr Kind in einem vielfältigen Schulsystem! Wir brauchen Ihre Schulgesetzänderung nicht! Wir wollen keine Einschränkung der Wahlfreiheit der Eltern durch eine Kostenpflicht bei der Schülerbeförderung, wenn sie z.B. ein altsprachliches und musisches Gymnasium besuchen wollen. Sie machen die Wahlfreiheit der Eltern und der Schüler an der Größe des Portemonnaies fest. Wir brauchen Ihre Schulgesetzänderung nicht! Wir wollen keine Einschränkung der Wahlfreiheit der Eltern über den Umweg, dass Schulträger nur noch die Gesamtschulen inklusiv ausstatten müssen. Wir brauchen Ihre Schulgesetzänderung nicht! Wir wollen keine Veränderung bei der Trägerschaft der Grundschulen. Die Kommunalen Spitzenverbände wie der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund fragen zu Recht, warum diese historisch gewachsene Struktur verändert werden soll? Wir brauchen Ihre Schulgesetzänderung nicht! Unsere Schulen sind keine Versuchslabore für bereits gescheiterte rot-grüne ideologische Bildungsexperimente. Eines sage ich ihnen abschließend ganz deutlich: Wir werden mit allen Mitteln für die Rechte und Möglichkeiten der Eltern und unserer Kinder streiten und gegen Ihr Chancenvernichtungsgesetz angehen. Und noch etwas: Ohne dass wir bis zum Wochenende mindestens die Eckpunkte der untergesetzlichen Regelungen schwarz auf weiß vorliegen haben, werden wir dieses Gesetz nicht weiter beraten. Wie sollen wir morgen eine Anhörung, mit über 100 Verbänden, die beteiligt werden sollen, beschließen, wenn diese Regelungen nicht bekannt sind. Wie sollen sich die Verbände z.B. zum G9 äußern, wenn noch nicht einmal die Stundentafel bekannt ist. Wie sollen wir hier etwas beraten, bei dem wir nicht wissen, ob Sie nicht doch durch die Hintertür mit Ihrer Ideologie noch alles viel schlimmer machen. Eigentlich endet mit dem heutigen Aschermittwoch nicht nur die Fastnachtszeit und die Fastenzeit bis Ostern beginnt. Jetzt beginnt auch eine umfangreiche Debatte um die Zukunft unseres Schulsystems, um die wir uns als Union große Sorgen machen. Seit der Spätantike mussten im Christentum Menschen, denen eine Kirchenbuße auferlegt wurde, am Anfang der Fastenzeit ein Bußgewand anziehen, und sie wurden mit Asche bestreut. Soweit will ich hier nicht gehen. Aber: Frau Ministerin ziehen Sie dieses Gesetz wieder zurück. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de