Rolfes: Anhörung bestätigt Gesetzentwurf für neues Rettungsdienstgesetz

19. Oktober 2011

Heinz Rolfes MdL

Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages zum Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetz erklärt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Heinz Rolfes: „Die Experten haben unseren Kurs im Rettungsdienstgesetz vollkommen bestätigt. Wir segeln mit Rückenwind. Die Kommunalen Spitzenverbände haben uns darin bestärkt, den Landkreisen selbst die Entscheidung zu belassen, ob und wie sie die Rettungsdienstleistungen zukünftig ausschreiben wollen.“ Der jetzige Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP stelle es den Landkreisen frei, ob sie das Submissionsmodell oder das so genannte Konzessionsmodell anwenden. Künftig werde es bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen möglich sein, eine Beteiligung am Katastrophenschutz sowie die Fähigkeit zur Bewältigung von Großschadensereignissen wie z. B. Massenkarambolagen oder Eisenbahnunglücken als Eignungskriterium bei der Ausschreibung vorzugeben, sagte Rolfes. Dadurch könne auch weiterhin die Einbindung der ehrenamtlichen Strukturen in den Rettungsdienst gewährleistet werden. Die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes war nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes in diesem und dem vergangenen Jahr notwendig geworden. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de