Rechtsterrorismus: SPD-Landesregierung beging 1999 verhängnisvollen Fehler

18. November 2011

Muss Oppermann Amt des Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums ruhen lassen?

Jens Nacke MdL

Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus und -terrorismus hat die SPD-Landesregierung 1999 einen verhängnisvollen Fehler begangen. Nach der Einstufung des Holger G. als Terrorhelfer hätte man seinerzeit aktiv werden müssen. Das erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke: „Der frühere Innenminister Heiner Bartling (SPD) muss sich daher um ehrliche Aufklärung des Sachverhaltes kümmern. Bislang hat er lediglich mit seinen üblichen Sprechblasen und Worthülsen versucht, von der damaligen fatalen Fehleinschätzung abzulenken und konnte nicht überzeugend erklären, warum seine damaligen Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes trotz der Hinweise auf ´Rechtsterrorismus´ durch den Thüringischen Verfassungsschutz keine weiteren Maßnahmen eingeleitet hatten. Stattdessen erhebt die SPD-Landtagsfraktion unglaubliche Schuldzuweisungen an Innenminister Uwe Schünemann. Frau Leuschner (SPD) sollte sich entschuldigen!“ „Darüber hinaus muss die SPD jetzt unverzüglich prüfen, ob Thomas Oppermann, damaliges Mitglied der SPD-Landesregierung, sein Amt als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums ruhen lassen muss“, erklärte Jens Nacke. Dieses Gremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. „Er muss in dieser Funktion gegebenenfalls gegen Mitglieder seiner alten Landesregierung unter Glogowski ermitteln, was er kaum mit seinem Amt vereinbaren kann. Er ist schlicht befangen!“ Die CDU-Landtagsfraktion werde, so Nacke weiter, in ihrer nächsten Sitzung das weitere parlamentarische Vorgehen eingehend prüfen. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de