Thümler: Kopftuchverbot: Karlsruher Entscheidung bestätigt niedersächsische Regelung – Schulleitungen nicht mit Einzelfallentscheidungen überlasten
Hannover. Der kirchenpolitische Sprecher und Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, geht davon aus, dass die Abschaffung des pauschalen Kopftuchverbots für Lehrerinnen durch das Bundesverfassungsgericht kaum Auswirkungen auf die Praxis an niedersächsischen Schulen haben werde. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagt letztlich aus, dass über das Verbot des Kopftuchtragens im Einzelfall entschieden werden muss. Genau das sieht das Niedersächsische Schulgesetz vor“, sagt Thümler. Die CDU-geführte Landesregierung habe sich seinerzeit, anders als Nordrhein-Westfalen, bewusst gegen ein pauschales Verbot sowie gegen die Privilegierung einzelner religiöser Symbole entschieden. Thümler: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist insofern eine Bestätigung für unsere niedersächsische Regelung, die sich in der Vergangenheit bewährt hat.“ Der CDU-Fraktionschef sieht in der Karlsruher Entscheidung keine generelle Erlaubnis für das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke im Unterricht. „Die Entscheidung, ob das Tragen eines Kopftuchs im Konfliktfall verboten wird, sollte allerdings nicht allein auf die Schulleitungen abgewälzt werden. Damit würden Konflikte an den Schulen unnötig provoziert, die es bislang in Niedersachsen nicht gibt.“ Im Hinblick auf die aktuell laufenden Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit den Muslimverbänden fordert Thümler die rot-grüne Landesregierung deshalb auf, eine Lösung zu finden, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerecht werde, die Schulen aber nicht über Gebühr belaste. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de