Thümler: CDU zieht Sondersitzung des Landtags in Betracht

10. Juni 2015

Hannover. Nachdem das OVG Lüneburg gestern die von Rot-Grün verordnete Arbeitszeit-Erhöhung für Gymnasiallehrer für verfassungswidrig erklärt hatte, fordert der CDU-Fraktionsvorsitzende Björn Thümler Ministerpräsident Weil auf, das Urteil der Lüneburger Richter voll zu akzeptieren: „Anstatt sich in quälend langen juristischen Prüfungen zu ergehen, muss der Ministerpräsident endlich seiner Verantwortung gerecht werden und dafür sorgen, dass an Niedersachsens Gymnasien wieder Ruhe einkehrt.“ Da die Entscheidung des OVG erhebliche Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung insbesondere an niedersächsischen Gymnasien habe, müsse die Regierung Weil umgehend einen Nachtragshaushalt vorlegen, der die fehlenden, mindestens 740 Vollzeit-Lehrkräfte ab dem kommenden Schuljahr umfasse, fordert Thümler. „Vor der Sommerpause muss Klarheit in dieser Sache herrschen“, so der CDU-Fraktionschef. Der Nachtragshaushalt müsse daher so zeitnah vorgelegt werden, dass der Niedersächsische Landtag noch im Juli-Plenum abschließend darüber beraten könne. In einem heute an die Staatskanzlei gesendeten Schreiben fordert Thümler den Ministerpräsidenten auf, sich bis Freitagmittag (12. Juni), 12 Uhr, zu dem CDU-Vorschlag zu äußern. „Andernfalls sehen wir uns gezwungen, eine Sondersitzung des Niedersächsischen Landtags anzusetzen, in deren Mittelpunkt das OVG-Urteil und seine Konsequenzen stehen werden“, erklärt Thümler. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de