Erhalt des VW-Gesetzes: Entschließungsantrag unterstützt Landesregierung

29. November 2011

Björn Thümler MdL

Björn Thümler MdL

Die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion hat heute ihre Kritik an der Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz erneuert. „Es ist nicht hinnehmbar, dass ein für Niedersachsen wichtiges Gesetz, das die Wettbewerbsfähigkeit des wichtigsten niedersächsischen Unternehmens und die Interessen seiner Arbeitnehmer gleichermaßen bewahrt, von der EU mit Füßen getreten wird“, erklärte Fraktionsvorsitzender Björn Thümler. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, so Thümler, dass die Kommission in Zeiten globaler ökonomischer Spannungen ausgerechnet ein Unternehmen diskreditiere, das an seinen Standorten in ganz Europa für wirtschaftliche Stabilität sorge.  „Seit seiner Novellierung im Jahr 2008 ist das VW-Gesetz EU-konform, sagte Thümler, „die im VW-Gesetz geregelte qualifizierte Sperrminorität, an der die EU-Kommission Anstoß nimmt, ist im deutschen Aktienrecht im Übrigen üblich“. Thümler kündigte an, die Aktivitäten der Landesregierung für den Erhalt des VW-Gesetzes zu unterstützen. Zu diesem Zweck haben die Fraktionen von CDU und FDP heute auch einen entsprechenden Entschließungsantrag verabschiedet. Für Thümler steht fest: „Das VW-Gesetz ist ein unverzichtbares Erfolgsmodell für Niedersachsen und muss entsprechend geschützt werden. Im Gegensatz zu SPD und Linken regen wir nicht nur an, sondern liefern konkrete Vorschläge.“ In der Anlage finden Sie den Entschließungsantrag im Wortlaut. Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle cdu-fraktion-niedersachsen.de