Thümler: Damit Niedersachsen ab 2017 keine neue Schulden macht – Regierungsfraktionen bringen Änderung der Landeshaushaltsordnung auf den Weg

7. Mai 2012

Hannover. Es bleibt dabei: Niedersachsen soll noch in diesem Jahr ein eigenes Neuverschuldungsverbot erhalten. Die Regierungsfraktionen haben daher heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung beschlossen, wie der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, erklärte: „Ab heute fahren wir zweigleisig, um unser Ziel einer gesetzlich verankerten Schuldenbremse umzusetzen: Entweder stimmt die Opposition einer Verfassungsänderung zu, was insbesondere für die Kommunen von Vorteil wäre. Oder sie bleibt bei ihrer Verweigerungshaltung, dann beschließen wir eine Änderung der Landeshaushaltsordnung. So oder so haben wir sichergestellt, dass Niedersachsen ein eigenes Neuverschuldungsverbot auf die Beine stellt.

Der CDU-Fraktionschef machte deutlich, dass Niedersachsen auch mit einer Änderung der Landeshaushaltsordnung bereits 2017 keine neuen Schulden mehr mache. „Klar ist: Der Weg dahin ist ein sicherer Sinkflug“, sagte Thümler. Noch immer unklar sei hingegen, ob die SPD einer Verfassungsänderung zur Verankerung der Schuldenbremse zustimme. „Unsere Position ist unverändert“, betonte Thümler, „wir wollen im Hinblick auf die finanzpolitischen Bedingungen Niedersachsen erfolgreich von der Neuverschuldung befreien – und zwar so schnell, wie es vernünftig möglich ist“.

Erneut unterstrich Thümler den Vorteil, den eine Verfassungsänderung im Vergleich zu einer Änderung der Landeshaushaltsordnung habe. „Niedersachsens Kommunen, die unseren Vorschlag ausdrücklich begrüßt haben, profitieren von der Verfassungsänderung, weil damit der so genannte Leistungsfähigkeitsvorbehalt gestrichen würde. Das ist innerhalb der Landeshaushaltsordnung nicht möglich.“ Zudem könne eine Regierung nicht nach Gutdünken die mit der Schuldenbremse einhergehenden Ziele verändern. Thümler appellierte daher an die SPD, „eine selbstkritische Bilanz ihres nun eineinhalb Jahre währenden Schuldenbremsen-Schlingerkurses zu ziehen.“

Thümler: „Dann müsste sich die SPD eingestehen, dass ihr die Standpunkte der Verbände, Kommunalen Spitzen und des Bundes der Steuerzahler spätestens seit der zweitägigen Anhörung zur Schuldenbremse Anfang November 2011 bekannt sind. Ebenso, dass Bund der Steuerzahler das SPD-Konzept zur Schuldenbremse deutlich kritisiert und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages dieses sogar für teilweise verfassungswidrig hält.“

Herausgeber:
CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle
cdu-fraktion-niedersachsen.de