GBD bestätigt: Ältestenrat ist der falsche Ort zur Klärung rechtlicher Fragen
Vom GBD sei klar gestellt worden, dass die Fraktionen laut Niedersächsischem Ministergesetz kein Recht auf Feststellung eines Verstoßes gegen dieses Gesetz besäßen, erklärte Thümler. Der GBD habe in seiner Stellungnahme zudem deutlich gemacht, dass ihm selbst die „zur Klärung der Rechtsfrage erforderlichen tatsächlichen Umstände“ nicht bekannt seien und von ihm auch nicht ermittelt werden könnten, sagte Thümler. „Wenn die Grünen meinen, ihre Anfrage ist von der Landesregierung seinerzeit nicht vollständig beantwortet worden, bleibt ihnen der Gang vor den Niedersächsischen Staatsgerichtshof“, so Thümler, „der Ältestenrat ist dafür der falsche Ort“.
In der Anlage finden Sie das Antwortschreiben des GBD an die CDU-Landtagsfraktion.
Herausgeber:
CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle
cdu-fraktion-niedersachsen.de