Thümler: „Halten Ältestenrat nicht für geeignet, rechtliche Fragen zu beantworten“ – CDU-Fraktion bittet Gesetzgebungs- und Beratungsdienst um Stellungnahme

19. Dezember 2011

Björn Thümler MdL

Björn Thümler MdL

Im Vorfeld der Ältestenratssitzung am Dienstag im Niedersächsischen Landtag hat der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, heute davor gewarnt, zu hohe Erwartungen an die morgige Sitzung zu knüpfen. Thümler verwies darauf, dass es sich beim Ältestenrat um ein Landtagsgremium handle, dem unter anderem die Ordnung im Parlament obliegt. „Wenn der Opposition tatsächlich an einer Aufklärung von Fragen gelegen ist, die in Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Ministergesetz stehen, muss das für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein und darf nicht hinter den verschlossenen Türen des Ältestenrates stattfinden. Geeignet sind dafür lediglich das Parlament, ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss oder der Staatsgerichtshof.“

Aus diesem Grund hat die CDU-Landtagsfraktion heute den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtages um eine rechtliche Stellungnahme gebeten. „Wir haben heute vier Fragen an den GBD gerichtet, welche rechtlichen Möglichkeiten es zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen gibt“, sagte Thümler, „dies kann einzig und allein Gegenstand der morgigen Ältestenratssitzung sein“.

Herausgeber:
CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle
cdu-fraktion-niedersachsen.de