Thümler: Regierungsfraktionen einigen sich mit Kommunen über Entwurf zur Schuldenbremse
Hannover. Auf dem Weg zu einer eigenen niedersächsischen Schuldenbremse ist ein wichtiger Schritt vollzogen worden. So lautet das Fazit des Vorsitzenden der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, nach dem heutigen Gespräch zwischen den Fraktionsspitzen von CDU und FDP und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Thümler sagte: „Zwischen Kommunen und den Regierungsfraktionen herrscht einhundert-prozentige Einigkeit über den Gesetzentwurf einer Schuldenbremse – alle Beteiligten sind sich darin einig, dass Niedersachsen bereits 2017 keine neue Schulden mehr machen soll und darüber, dass diese Herausforderung nicht zu Lasten der Kommunen gehen kann.“ Die Anregungen der Städte, Gemeinden und Landkreise zum Schuldenbremsen-Entwurf der Regierungsfraktionen seien dabei vollständig berücksichtigt worden. „Wir sind den Kommunen weit entgegengekommen“, sagte Thümler, daher sei auch der Vorbehalt der Leistungsfähigkeit in Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung gestrichen worden. Damit werde garantiert, dass die Schuldenbremse nur für das Land gelte und die Kommunen nicht berühre.
Als weiteres Entgegenkommen an die Kommunen bezeichnete Thümler die Einführung einer „Finanzkommission“. Der CDU-Fraktionschef erklärte: „Die Finanzkommission ist ein unabhängiges Gremium, in dem Vertreter der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände sitzen und über die Fi-nanzbeziehungen von Land und Kommunen sprechen.“
Mit Blick auf den kommenden Montag, wenn weitere Gespräche mit SPD und Grünen zur Schuldenbremse stattfinden sollen, sagte Thümler: „Es liegt jetzt an SPD und Grünen, ob sie dieser besonders kommunalfreundlichen Regelung auch zustimmen wollen. Thümler stellte allerdings klar: „Einer Forderung der SPD, zusätzlich Schulden über das Jahr 2017 hinaus machen zu können, werden wir sicher nicht zustimmen – hier wird sich die SPD im Sinne der Kommunen bewegen müssen.“
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CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle
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