Solarförderung: Vertrauensschutz für Investitionen muss gewährleistet werden
Vor diesem Hintergrund setzt sich Thümler für eine Veränderung der bisher diskutierten Kürzungspläne ein. Es müsse sichergestellt werden, dass diejenigen, die im Vertrauen auf den Fortbestand der Förderung bereits Investitionen getätigt hätten, noch die bisherige Förderung erhielten. „Entweder muss der Stichtag für die Einmalkürzung verschoben werden oder es muss eine entsprechende Übergangsregelung geschaffen werden“, forderte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion. Dies könne zum Beispiel eine Stichtagsregelung sein. Wer bis zu diesem Tag den Antrag auf Stromeinspeisung gestellt habe, müsse noch von der alten Regelung profitieren. Dafür werde er sich auch in Briefen an die zuständigen Bundesminister Rösler und Röttgen einsetzen.
Dabei sei eine laufende Überprüfung und Anpassung des EEG grundsätzlich durchaus notwendig, betone der CDU-Fraktionsvorsitzende. In der jüngsten Vergangenheit sei es zu Fehlentwicklungen gekommen, die einer Nachsteuerung durch die Politik bedürften. „Die Energiewende muss verlässlich gestaltet werden und für alle bezahlbar bleiben!“, sagte Thümler abschließend.
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