Verbot der Gesichtsverhüllung in allen öffentlichen Gebäuden – CDU-Fraktion legt Gesetzentwurf vor

7. März 2017

Ein Gesichtsverhüllungsverbot in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden von Land und Kommunen – das fordert ein Gesetzentwurf, den die CDU-Landtagsfraktion verabschiedet hat. „Die offene Kommunikation ist eine wesentliche Grundlage für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft – dazu gehören neben Sprache auch Mimik und Gestik“, sagt CDU-Fraktionschef Björn Thümler. „Die Verhüllung des Gesichts durch das Tragen einer Burka, eines Nikabs oder ähnlicher Kleidungsstücke steht damit im krassen Gegensatz zu unserer Kommunikationskultur. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir deshalb in allen eindeutig staatlichen Bereichen ein Zeichen gegen die Vollverschleierung setzen.“

Der Gesetzentwurf umfasst sämtliche Gebäude, in denen Land und Kommunen das Hausrecht ausüben – darunter Gerichte, Schulen, Theater, Museen, Sporthallen und Schwimmbäder – und soll für alle Personen gelten, die sich dort aufhalten. Thümler: „Für Schulen würde das zum Beispiel bedeuten, dass nicht nur Lehrer und Schüler keine Vollverschleierung tragen dürfen, sondern auch Eltern nicht, solange sie sich im Gebäude befinden. Die im Hinblick auf den Ort und den betroffenen Personenkreis sehr klaren Verbote sollen den betroffenen Institutionen helfen und ihnen eine Handhabe ermöglichen.“ Von den Regelungen ausgenommen sein sollen Einrichtungen in privater Trägerschaft sowie Wohnräume. Auch für Krankenhäuser soll das Verbot nicht gelten. „Religiöse Überzeugungen dürfen aus unserer Sicht eine notwendige medizinische Behandlung nicht verhindern. Allerdings haben die Kliniken natürlich über ihr Hausrecht die Möglichkeit, das Tragen von Vollverschleierungen etwa für Besucher einzuschränken“, erklärt Thümler.

Der CDU-Fraktionschef weiter: „Im Vordergrund steht für uns der Sicherheitsaspekt: Zum einen verhindert das Tragen einer Vollverschleierung die zuverlässige Identifikation – zum anderen fehlen wesentliche mimische Merkmale, die für das Gegenüber zur Einschätzung von Stimmung und Gemütszustand einer Person unerlässlich sind.“ In Frankreich und Belgien gibt es bereits Vollverschleierungsverbote in der gesamten Öffentlichkeit, auch Bayern hat vor wenigen Tagen ein entsprechendes Gesetz zum teilweisen Verbot vorgestellt.